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Beurteilung Der Prüfergebnisse Der Heiztechnischen Prüfung - Froling T4 - 130 Prüfbuch

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Unser Zeichen: 13-UW/Wels-EX-257/2
6.1.3 Beurteilung der Prüfergebnisse der heiztechnischen Prüfung
Die Kesseltype T4-130 stellt einen Kessel der Baureihe T4 mit gleichem konstruktivem Aufbau dar.
Für den Prüfbrennstoff Holzpellets liegen Berichte von Typenprüfungen gemäß ÖNORM EN 303-5 der TÜV
AUSTRIA SERVICES GmbH bei Einsatz des Prüfbrennstoffes Holzpellets für die Kesseltypen
T4-110 (Nenn-Wärmeleistung 110 kW lt. Herstellerangabe, Bericht Zl. 10-UW/Wels-EX-191/9, Lit. 1) und
T4-150 (Nenn-Wärmeleistung 150 kW lt. Herstellerangabe, Bericht Zl. 13-UW/Wels-EX-257/1, Lit. 2) vor.
Die Werte der Kesseltype T4-130 bei Einsatz des Prüfbrennstoffes Holzpellets sollten daher unter
Zugrundelegung von Punkt 5.1.2 der ÖNORM EN 303-5:2012 in Abhängigkeit von den
Nenn-Wärmeleistungen durch lineare Interpolation der im Rahmen der Typprüfungen der Kesseltypen T4-110
und T4-150 ermittelten Werte bestimmt werden.
Details zur Ermittlung der Werte der Kesseltypen T4-110 und T4-150 im Holzpelletsbetrieb sind in den
Berichten der diesbezüglichen Typenprüfungen (Lit. 1 und Lit. 2) dargestellt.
Bei der im Zeitraum vom 05.08.-14.08.2013 durchgeführten heiztechnischen Prüfung der Kesseltype
T4-130 der Fröling Heizkessel- und Behälterbau GesmbH ergaben sich für die Verfeuerung der
Brennstoffarten Holzpellets und Holzhackgut B1 die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Berichtserstellung in
Österreich gültigen und unter Punkt 1.7 dargestellten Emissionswerte, Kesselwirkungsgrade und
Abgasverluste nachfolgender Richtlinien.
ÖNORM EN 303-5:2012, Kesselklasse 5
-
Art. 15a B-VG – Vereinbarung der österreichischen Bundesländer über das Inverkehrbringen von
-
von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerke; Lit. 1.
Österreichische Feuerungsanlagenverordnung (FAV, BGBl. II Nr. 331/1997) in der zum
-
Prüfungszeitpunkt gültigen Fassung
Gesetzliche Rahmenbedingungen in anderen Bestimmungsländern und allfällige Förderrichtlinien werden im
gegenständlichen Bericht nicht dezidiert angeführt.
Für die Inverkehrbringung der gegenständlichen Kesseltype T4-130 sind vom Kesselhersteller die sich aus
den A-Abweichungen lt. ÖNORM EN 303-5:2012 ergebenden Anforderungen, und die Anforderungen
hinsichtlich Kesselwirkungsgrad und Emissionsgrenzwerten die auf Basis gesetzlicher Rahmenbedingungen
der einzelnen Bestimmungsländer bestehen, zu berücksichtigen.
Der Geschäftsbereichsleiter:
Ing. L. Pointner
Eine Veröffentlichung dieses Berichtes ist nur in vollem Wortlaut gestattet. Eine auszugsweise Vervielfältigung
oder Wiedergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH.
TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH
Prüfzentrum Wels
Geschäftsbereich Umweltschutz
Seite 62 von 62
Der Zeichnungsberechtigte:
Ing. G. Schrögendorfer

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