Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Zeichnungen; Fertigungskontrollen; Heizkessel Aus Stahl Und Solche Aus Ne-Metallen; Ausführen Von Schweißarbeiten - Froling T4 - 130 Prüfbuch

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Unser Zeichen: 13-UW/Wels-EX-257/2

3.2.1.1 Zeichnungen

In den der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH übergebenen Unterlagen werden angegeben:
die festgelegten Werkstoffe;
-
die Schweißverfahren, die Nahtform und die Schweißzusatzwerkstoffe;
-
die zulässige Betriebstemperatur in °C;
-
der maximal zulässige Betriebsüberdruck in bar;
-
der Prüfüberdruck in bar;
-
die Nenn-Wärmeleistung in kW in Abhängigkeit vom Brennstoff
-

3.2.1.2 Fertigungskontrollen

Über die im Fertigungsablauf notwendigen Kontrollen und Prüfungen muss ein Qualitätshandbuch erstellt
werden.
Dieses Handbuch muss:
das Kontrollsystem beschreiben;
-
den verantwortlichen Leiter der Qualitätssicherung benennen;
-
die notwendigen Kontrollen und Prüfungen und die dafür geltenden Grenzwerte nennen und
-
die erforderlichen Mess- und Prüfeinrichtungen und deren Kontrolle festlegen.
-
Der Hersteller hat sich vor der Fertigungsaufnahme bzw. in der laufenden Fertigung nach den Bedingungen
seines Qualitäts-Sicherungssystems davon zu überzeugen, dass die Bauausführung den Konstruktions-
vorschriften entspricht, dass die vorgeschriebenen Werkstoffe in der Fertigung verwendet worden sind, die
Schweißung ordnungsgemäß ausgeführt und alle erforderlichen Prüfungen erfolgreich durchgeführt worden
sind.
Ein Qualitäts-Handbuch und ein durch die TÜV Cert-Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA CERT GMBH
nach EN ISO 9001:2008 geprüftes Managementsystem liegt für den Geltungsbereich Entwicklung,
Produktion, Vertrieb und Service von Biomassefeuerungsanlagen beim Kesselhersteller vor.
Bei der Durchsicht der der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH übergebenen Fertigungsunterlagen sowie
gemäß den Ergebnissen der durchgeführten Festigkeitsprüfung wurden bei der Kesseltype T4-130
keine Abweichungen zu den Anforderungen der ÖNORM EN 303-5:2012 festgestellt.

3.2.2 Heizkessel aus Stahl und solche aus NE-Metallen

Beim Kesselhersteller lag zum Prüfungszeitpunkt ein Zertifikat der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH mit der
Nr. 11HST0005 vom 02.03.2011 vor, dass die Bestimmungen des § 14 Kesselgesetz (BGBl. Nr. 211/1992)
erfüllt sind.
3.2.2.1 Ausführen von Schweißarbeiten
Kesselhersteller, die Schweißarbeiten durchführen, müssen die Anforderungen von EN 287-1 und EN ISO
9606-2 erfüllen.
sie dürfen nur geprüfte Schweißer mit der für den zu verarbeitenden Werkstoff notwendigen
-
Qualifikation einsetzen
sie müssen über geeignete Einrichtungen, um die Schweißarbeiten einwandfrei ausführen zu können
-
sie müssen über sachkundiges Schweißaufsichtspersonal verfügen (mindestens 1 Vorarbeiter muss
-
eine entsprechende Qualifikation haben, hier: 1 Schweißtechnologe und 2 Schweißwerkmeister)
Eine Veröffentlichung dieses Berichtes ist nur in vollem Wortlaut gestattet. Eine auszugsweise Vervielfältigung
oder Wiedergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH.
Seite 17 von 62

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis