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Brandausbreitung In Die Brennstoffzuführung; Sicherheit Gegen Brennstoffüberfüllung Oder Unterbrechung Der Brennstoffzufuhr; Sicherheit Gegen Verbrennungsluftmangel Oder Unvollständige Verbrennung - Froling T4 - 130 Prüfbuch

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Unser Zeichen: 13-UW/Wels-EX-257/2
3.3.3.3 Brandausbreitung in die Brennstoffzuführung
Eine Brandausbreitung in die Brennstoffzuführung muss in jedem Betriebszustand und in jedem Fehlerfall
verhindert werden.
Die Anforderung wurde für die gegenständliche Kesseltype für den Einsatz des Prüfbrennstoffes Holzhackgut
während der heiztechnischen Prüfungen bei Nenn-Wärmeleistung (Nennlast) und kleinster Wärmeleistung
(Teillast) überprüft.
Für die Beurteilung der Erfüllung der Anforderungen in Bezug auf Brandausbreitung in die
Brennstoffzuführung für den Betriebszustand Zündung/Start und bei Einsatz des Prüfbrennstoffes Holzpellets
werden die Prüfergebnisse der Typenprüfung der Kesseltype T4-150 herangezogen (siehe Bericht der TÜV
AUSTRIA SERVICES GmbH, Zl. 13-UW/Wels-EX-257/1, Lit. 2).
3.3.4 Sicherheit gegen Brennstoffüberfüllung oder Unterbrechung der Brennstoffzufuhr
Der Betrieb des Kessels in der Startphase und im kontinuierlichen Betrieb mit einer auf maximale Kapazität
eingestellten Beschickungseinrichtung oder bei einer Unterbrechung der Beschickungseinrichtung darf nicht
zu einer gefährlichen Situation führen.
Die Prüfung auf Überlast der Brennstoffzufuhr nach Punkt 5.16.2 der ÖNORM EN 303-5:2012 kann entfallen,
wenn eine Sicherheitseinrichtung der Sicherheitsklasse C einen Überlastbetrieb verhindert.
Der Heizkessel muss mit einer Sicherheitseinrichtung zur Unterbrechung der Brennstoffversorgung
ausgestattet sein, wenn die Verbrennung im Brennraum unvollständig ist oder nicht vorhanden ist.
Die Prüfung auf Unterbrechung der Brennstoffzufuhr nach Punkt 5.16.2 der ÖNORM EN 303-5:2012 kann
entfallen, wenn eine Sicherheitseinrichtung der Sicherheitsklasse B oder C verwendet wird.
In der Zündphase muss bei unzureichender oder nicht vorhandener Verbrennung eine Sicherheitseinrichtung
die Brennstoffzufuhr unterbrechen, wenn eine für die Brenneranlauffunktion vom Hersteller angegebene
Sicherheitszeit überschritten wird. Ein Ausfall der Sicherheitseinrichtung zur Ermittlung einer nicht
ausreichenden Verbrennung darf nicht zu einer gefährlichen Situation führen.
Prüfungen nach Punkt 5.16.2 der ÖNORM EN 303-5:2012 für die Beurteilung der Sicherheit gegen
Brennstoffüberfüllung oder Unterbrechung der Brennstoffzufuhr sind für den nächstgrößeren Kessel der
Baureihe T4 (= Kesseltype T4-150) im Bericht der TÜV AUSTRIA SERVICES GmbH, Zl. 13-UW/Wels-EX-
257/1, Lit. 2, dargestellt.
3.3.5 Sicherheit gegen Verbrennungsluftmangel oder unvollständige Verbrennung
Bei der Kesseltype T4-130 erfolgt die an der Kesselvorderseite im Bereich des Aschekübels mit Hilfe des
Saugzugventilators.
Prüfungen nach Punkt 5.16.3 der ÖNORM EN 303-5:2012 für die Beurteilung der Sicherheit gegen
Verbrennungsluftmangel oder unvollständige Verbrennung sind für den nächstgrößeren Kessel der Baureihe
T4 (= Kesseltype T4-150) im Bericht der TÜV AUSTRIA SERVICES GmbH, Zl. 13-UW/Wels-EX-257/1, Lit. 2,
dargestellt.
Bei diesen Prüfungen lag die CO-Konzentration in der Abgasmessstrecke bei < 5 Vol-%.
Eine Veröffentlichung dieses Berichtes ist nur in vollem Wortlaut gestattet. Eine auszugsweise Vervielfältigung
oder Wiedergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH.
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