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Wasserseitige Anschlüsse; Anschlüsse Für Regel- Und Anzeigeeinrichtungen Und Sicherheitstemperaturbegrenzer; Wärmedämmung - Froling T4 - 130 Prüfbuch

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Unser Zeichen: 13-UW/Wels-EX-257/2
3.2.3.6 Wasserseitige Anschlüsse
Gewindestutzen müssen EN 10226-1, ISO 7-2, EN ISO 228-1, EN ISO 228-2; Flanschanschlüsse müssen
ISO 7005-1, ISO 7005-2 und ISO 7005-3 entsprechen. Die Anordnung der Anschlüsse ist gut zugänglich
vorzusehen und so zu wählen, dass die dem jeweiligen Anschluss zugeordnete Funktion zuverlässig erfüllt
werden kann. Um die Anschlüsse ist genügend Spielraum vorzusehen, damit die Verbindungsteile der
Anschlussrohrleitungen (Flansche, Verschraubungen) mit dem dafür benötigten Werkzeug ungehindert
montiert werden können.
Gewindeanschlüsse über DN 50 sind nicht zu empfehlen. Gewindeanschlüsse mit Nennweiten über DN 80 sind
nicht zulässig. Sind Anschlüsse mit Flanschen versehen, so müssen die Gegenflansche
und die Dichtungen mitgeliefert werden, außer, es handelt sich um genormte Flansche.
Die Mindestgröße des Vorlaufanschlusses muss DN 20 betragen.
Jeder Heizkessel muss mindestens einen Anschluss zum Füllen und Entleeren aufweisen. Dieser Anschluss
kann ein gemeinsamer sein. Die Größe des Anschlusses beträgt mindestens:
G ½ bei Nenn-Wärmeleistungen bis 70 kW.
-
G ¾ bei Nenn-Wärmeleistungen über 70 kW.
-
Externe Anschlüsse sind zulässig, wenn ein einwandfreies Füllen und Entleeren des Heizkessels
sichergestellt ist.
Bei der Kesseltype T4-130 sind installiert:
Vor- und Rücklauf:
-
Füllen und Entleeren:
-
3.2.3.7 Anschlüsse für Regel- und Anzeigeeinrichtungen und Sicherheitstemperaturbegrenzer
Jeder Heizkessel muss zumindest mit einer Tauchhülse für Temperaturregler, einem Thermometer und einem
Sicherheitstemperaturbegrenzer ausgestattet sein. Bei Verwendung von Gewindeanschlüssen müssen diese
mit einer Mindest-Nenndurchmesser von G 1/2 ausgerüstet sein.
Abweichungen davon sind zulässig, wenn die Regeleinrichtungen Bestandteil der Kessellieferung sind und
nicht durch andere Einrichtungen ausgetauscht werden dürfen.
Die Tauchhülsen müssen so angeordnet werden, dass eine unbeabsichtigte Positionsänderung der
Temperatursensoren verhindert wird.
Der Einbauort der Tauchhülse muss so festgelegt werden, dass die höchste Kesselwassertemperatur
hinreichend genau erfasst wird. Falls weitere Anschlüsse für Sicherheitseinrichtungen wie Druckwächter,
Manometer, Wassermangelsicherung oder Sicherheitsventil vorgesehen werden müssen, so ist deren Größe,
insbesondere beim Sicherheitsventil, dem Leistungs- und Einsatzbereich entsprechend zu bestimmen.
Bei der Kesseltype T4-130 waren zum Zeitpunkt der Prüfungen wasserseitig 2 Muffen mit Tauchhülsen,
Nennweite je ½ Zoll, installiert.
3.2.3.8 Wärmedämmung
Alle Heizkessel müssen mit einer Wärmedämmung versehen sein. Die Wärmedämmung muss den üblichen
thermischen und mechanischen Beanspruchungen widerstehen. Sie muss aus nicht brennbarem Material
bestehen und darf bei den üblichen Betriebsbedingungen keine Schadstoffe freisetzen.
Eine Veröffentlichung dieses Berichtes ist nur in vollem Wortlaut gestattet. Eine auszugsweise Vervielfältigung
oder Wiedergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH.
je 1 Anschluss 2 Zoll
1 Anschluss 1 Zoll
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