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Oberflächentemperaturen; Heizgasseitige Dichtheit; Temperatur-, Regel- Und Begrenzungseinrichtungen; Allgemeines - Froling T4 - 130 Prüfbuch

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Unser Zeichen: 13-UW/Wels-EX-257/2
3.3.6 Oberflächentemperaturen
Die Oberflächentemperatur an der Außenseite des Heizkessels (inklusive Boden und Kesseltüren,
ausgenommen Rauchgasauslass) darf die Raumtemperatur um nicht mehr als 60 K überschreiten, wenn die
Prüfung nach Punkt 5.12 der ÖNORM EN 303-5:2012 erfolgt.
Die Anforderung für den Boden ist nicht zutreffend, wenn vom Hersteller vorgeschrieben ist, dass der
Heizkessel auf einem nicht brennbaren Boden aufgestellt werden muss.
Bei einer Prüfung nach Punkt 5.12 der ÖNORM EN 303-5:2012 darf die Oberflächentemperatur der
Bedienungsgriffe und aller Teile, die während des Betriebes des Heizkessels mit der Hand berührt werden
müssen, die Raumtemperatur um höchstens folgende Werte überschreiten:
35 K bei Metallen und gleichwertigen Stoffen
o
45 K bei Porzellan und gleichwertigen Stoffen
o
60 K bei Kunststoff und gleichwertigen Stoffen
o
Bei der gegenständlichen Heizkesseltype sind die frontseitig angeordneten inneren Kesseltüren durch eine
zweite, vollständig abdeckende Isoliertür von der Möglichkeit der direkten Berührung abgeschirmt.
Weiters ist vom Hersteller vorzuschreiben, dass der Heizkessel auf einem nicht brennbaren Boden aufgestellt
werden muss.

3.3.7 Heizgasseitige Dichtheit

Die Kesseltype T4-130 stellt einen Heizkessel mit Unterdruck im Brennraum dar.
Eine Prüfung nach Punkt 5.6 der ÖNORM EN 303-5:2012 wurde daher nicht durchgeführt.

3.3.8 Temperatur-, Regel- und Begrenzungseinrichtungen

3.3.8.1 Allgemeines

Für jeden Heizkessel sind in Abhängigkeit von der Art des Feuerungssystems und der Absicherung der
Anlagen, in die er eingebaut werden soll, die in den folgenden Absätzen aufgeführten Regel- und
Sicherheitseinrichtungen sowie hierfür geeignete Einbaumöglichkeiten vorzusehen.
Die jeweils erforderliche Ausrüstung ist entweder vom Kesselhersteller mitzuliefern oder es sind in der
Montageanleitung genaue Spezifikationen dafür anzugeben, insbesondere die Grenzwerte und
Zeitkonstanten für Sicherheitstemperaturbegrenzer.
3.3.8.2 Temperaturregel- und Temperaturbegrenzungseinrichtungen für geschlossene Heizungsanlagen
Für den Einsatz in thermostatisch abgesicherten Heizungsanlagen muss das Feuerungssystem entweder
schnell oder teilweise abschaltbar sein oder/und die vom Heizungssystem nicht abgenommene Wärme bzw.
die Restwärmeleistung muss über einen Sicherheitswärmetauscher oder andere gleichwertige Einrichtungen
zuverlässig abgeführt werden können.
Bei der gegenständlichen Kesseltype T4-130 ist ein schnell abschaltbares Feuerungssystem installiert,
dessen Ausrüstung entsprechend den Bestimmungen der ÖNORM EN 303-5:2012 aus einem
Temperaturregler und einem Sicherheitstemperaturbegrenzer (mit manueller Rückstellung) besteht.
Eine Veröffentlichung dieses Berichtes ist nur in vollem Wortlaut gestattet. Eine auszugsweise Vervielfältigung
oder Wiedergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH.
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