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  • DEUTSCH, seite 81

3.2 FORTBEWEGUNG

Der Kunde muss für die Risiken, denen die mit dem Auf- und Abladen betrauten Arbeiter beim Handling der Maschine ausgesetzt
sind, die Vorschriften aus den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft EWG 391/89 und 269/90 und nachfolgende Änderungen
anwenden.
Beim Handling der Maschine die entsprechende persönliche Schutzausrüstung benutzen:
Für den Transport des Anbaugeräts muss jedes Element mit einem Hubmittel geeigneter Hubleistung angehoben und an den entspre-
chenden Anschlüssen (Abb. 301) befestigt werden. Da dieser Vorgang sehr gefährlich ist, muss er von kompetenten, ausgebildetem
Personal ausgeführt werden. Das Maschinengewicht ist auf dem Maschinenschild angegeben (Abb. 101). Das Gewicht der Ausrüstung
ist in der Tabelle mit den Technischen Daten der Bedienungs- und Wartungsanleitung angegeben und setzt sich aus der Summe des
ebenfalls in der gleichen Tabelle angegebenen Gewichts und der Last zusammen. Das Seil spannen, um die Maschine zu nivellieren.
Die Anschlagpunkte sind durch ein Hakensymbol gekennzeichnet (13, Abb. 201).
• Das Verpackungsmaterial (Palette, Kartons usw.) muss entsprechend den geltenden Bestimmungen von autorisierten Un-
ternehmen entsorgt werden.
• Es ist verboten, die Hebegurte zum Anheben von Maschinenteilen an beweglichen oder schwachen Teilen wie: Einhausungen,
Elektrokanäle, Pneumatikteile usw. anzuschlagen.
• Es ist verboten, sich unter schwebenden Lasten aufzuhalten; Unbefugte dürfen das das Gelände, auf dem gearbeitet wird,
nicht betreten; die Benutzung von Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhen, Arbeitshandschuhen und Schutzhelm ist zwingend
vorgeschrieben.
cod. G19504090
GEBRAUCH UND WARTUNG
ACHTUNG
ACHTUNG
DEUTSCH
g. 301
DE - 91

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