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Sicherheits- Und Unfallverhütungs-Vorschriften - Krone X-Disc 6200 Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit
Beim Verkehr auf öffentlichen Straßen müssen die
jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (in der Bundesre-
publik Deutschland die StVZO und StVO) eingehalten
werden.
2.2.4 Sicherheits- und Unfallverhütungs-
Vorschriften
1. Beachten Sie neben den Hinweisen in dieser
Betriebsanleitung die allgemeingültigen Sicher-
heits- und Unfallverhütungs-Vorschriften!
2. Die angebrachten Warn- und Hinweisschilder geben
wichtige Hinweise für den gefahrlosen Betrieb; die
Beachtung dient Ihrer Sicherheit!
3. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrswege die
jeweiligen Bestimmungen beachten!
4. Vor Arbeitsbeginn sich mit allen Einrichtungen und
Betätigungselementen sowie mit deren Funktionen
vertraut machen. Während des Arbeitseinsatzes ist
es dazu zu spät!
5. Die Bekleidung des Benutzers soll eng anliegen.
Locker getragene Kleidung vermeiden.
6. Zur Vermeidung von Brandgefahr Maschine sauber
halten!
7. Vor dem Anfahren und vor Inbetriebnahme Nahbe-
reich kontrollieren! (Kinder!) Auf ausreichende Sicht
achten!
8. Das Mitfahren während der Arbeit und der Trans-
portfahrt auf dem Arbeitsgerät ist nicht gestattet.
9. Geräte vorschriftsmäßig ankuppeln und nur an den
vorgeschriebenen Vorrichtungen befestigen und
sichern!
10. Beim An- und Abbauen die Stützeinrichtungen in
die jeweilige Stellung bringen!
11. Beim An- und Abkuppeln
oder von dem Feldhäcksler ist besondere Vorsicht
nötig.
12. Ballastgewichte immer vorschriftsmäßig an den
dafür vorgesehenen Befestigungspunkten anbrin-
gen!
13. Zulässige Achslasten, Gesamtgewicht und
Transportabmessungen beachten!
14. Transportausrüstung - wie z.B. Beleuchtung,
Warneinrichtungen und evtl. Schutzeinrichtungen
- überprüfen und anbauen!
II - 2
des Schneidwerkes
an
15. Betätigungseinrichtungen (Seile, Ketten, Gestänge
usw.) fernbetätigter Einrichtungen müssen so
verlegt sein, daß sie in allen Transport- und Arbeits-
stellungen nicht unbeabsichtigte Bewegungen
auslösen.
16.
Schneidwerk
für Straßenfahrt in vorgeschriebenen
Zustand bringen und nach Vorschrift des Her-
stellers verriegeln!
17. Während der Fahrt den Fahrerstand niemals
verlassen!
18. Die gefahrene Geschwindigkeit muss immer den
Umgebungsverhältnissen angepasst werden! Bei
Berg- und Talfahrt und Querfahrten zum Hang
plötzliche Kurvenfahrten vermeiden!
19. Fahrverhalten, Lenk- und Bremsfähigkeit werden
durch angebaute oder angehängte Geräte und
Ballastgewichte beeinflusst. Daher auf ausreich-
ende Lenk- und Bremsfähigkeit achten!
20. Bei Kurvenfahrt die weite Ausladung und/oder die
Schwungmasse des Gerätes berücksichtigen!
21.
Schneidwerk
nur in Betrieb nehmen, wenn alle
Schutzvorrichtungen angebracht und in Schutz-
stellung sind!
22. Sicherheitseinrichtungen in gutem Zustand erhal-
ten. Fehlende oder beschädigte Teile ersetzen.
23. Der Aufenthalt im Arbeitsbereich ist verboten!
24. Nicht im Dreh- und Schwenkbereich des Gerätes
aufhalten!
25. Hydraulische Klapprahmen/Hubvorrichtung dürfen
nur betätigt werden, wenn sich keine Personen im
Schwenkbereich aufhalten!
26. An fremdkraftbetätigten Teilen (z.B. hydraulisch)
befinden sich Quetsch- und Scherstellen!
27. Vor dem Verlassen des Feldhäckslers
werk
auf dem Boden absetzen, Feststellbremse
betätigen, Motor abstellen und Zündschlüssel
abziehen!
28. Zwischen Feldhäcksler und
niemand aufhalten, ohne dass das Fahrzeug gegen
Wegrollen durch die Feststellbremse und/oder
durch Unterlegkeile gesichert ist!
29. Alle weiteren Hinweise zur Sicherheit in der
Feldhäcksler-Betriebsanleitung beachten.
Schneid-
Schneidwerk
darf sich

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