2.2.5 Angebaute Geräte
1. Beim An- und Abkuppeln
oder von dem Feldhäcksler ist besondere Vorsicht
nötig!
2.
Das Schneidwerk
darf nur an den dafür vorgesehe-
nen Feldhäckslertyp angebaut werden.
3. Arbeiten an
dem Schneidwerk
stillgesetztem Motor und abgezogenenem Zünd-
schlüssel durchführen. Sämtliche Bedienungshebel
sollen in Neutral-Stellung und keine Hydraulik-
leitung unter Druck stehen.
4. Arbeiten unter
dem angehobenem Schneidwerk
bei sicherer Abstützung durchführen.
5.
Das Direkt-Schneidwerk darf auf öffentlichen
Straßen und Wegen nur mit dem dafür vorgesehe-
nen Transportwagen mitgeführt werden.
2.2.6 Zapfwellenbetrieb
1. Es dürfen nur die vom Hersteller vorgeschriebenen
Gelenkwellen verwendet werden!
2. Schutzrohr und Schutztrichter der Gelenkwelle
sowie Zapfwellenschutz - auch geräteseitig -
müssen angebracht sein und sich in ordnungs-
gemäßem Zustand befinden!
3. Bei Gelenkwellen auf die vorgeschriebenen Rohr-
überdeckungen in Transport- und Arbeitsstellung
achten!
4. An- und Abbau der Gelenkwellen nur bei ausge-
schalteter Zapfwelle, abgestelltem Motor und
abgezogenem Zündschlüssel!
5. Bei Verwendung von Gelenkwellen mit Überlast-
oder Freilaufkupplung, die nicht durch die Schut-
zeinrichtung am Traktor abgedeckt werden, sind
Überlast- bzw. Freilaufkupplungen geräteseitig
anzubringen!
6. Immer auf richtige Montage und Sicherung der
Gelenkwelle achten!
7. Gelenkwellenschutz durch Einhängen der Ketten
gegen Mitlaufen sichern!
8. Vor Einschalten der Zapfwelle sicherstellen, dass
die gewählte Zapfwellendrehzahl des Traktors mit
der zulässigen Drehzahl des Gerätes überein-
stimmt!
9. Vor Einschalten der Zapfwelle darauf achten, dass
sich niemand im Gefahrenbereich des Gerätes
befindet!
des Schneiderkes
an
grundsätzlich nur bei
nur
10. Zapfwelle nie bei abgestelltem Motor einschalten!
11. Bei Arbeiten mit der Zapfwelle darf sich niemand im
Bereich der drehenden Zapf- oder Gelenkwelle
aufhalten.
12. Zapfwelle immer abschalten, wenn zu große Ab-
winklungen auftreten und sie nicht benötigt wird!
13. Achtung! Nach dem Abschalten der Zapfwelle
Gefahr durch nachlaufende Schwungmasse! Wäh-
rend dieser Zeit nicht an das Gerät herantreten.
Erst wenn die Maschine ganz stillsteht darf daran
gearbeitet werden.
14. Reinigen, Schmieren oder Einstellen zapfwellen-
getriebener Geräte oder der Gelenkwelle nur bei
abgeschalteter Zapfwelle, abgestelltem Motor und
abgezogenem Zündschlüssel!
15. Abgekoppelte Gelenkwelle auf der vorgesehenen
Halterung ablegen!
16. Nach Abbau der Gelenkwelle Schutzhülle auf
Zapfwellenstummel aufstecken!
17. Bei Schäden, diese sofort beseitigen, bevor mit
dem Gerät gearbeitet wird!
Sicherheit
II - 3