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Sicherheit; Kennzeichnung Von Hinweisen In Der Betriebsanleitung; Sicherheitshinweise Und Unfallverhütungsvorschriften; Personalqualifikation Und -Schulung - Krone X-Disc 6200 Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit

2.1 Kennzeichnung von Hinwei-
sen in der Betriebsanleitung
Die in dieser Betriebsanleitung enthaltenen Sicher-
heitshinweise, die bei Nichtbeachtung Gefährdungen für
Personen hervorrufen können, sind mit allgemeinem
Gefahrensymbol gekennzeichnet:
Sicherheitszeichen nach DIN 4844 - W9
Allgemeine Funktionshinweise sind wie folgt gekenn-
zeichnet:
Direkt an der Maschine angebrachte Hinweise müssen
unbedingt beachtet und in vollständig lesbarem Zustand
gehalten werden, gegebenenfalls ersetzt werden.
2.2 Sicherheitshinweise und Un-
fallverhütungsvorschriften

2.2.1 Personalqualifikation und -schulung

Das Direkt-Schneidwerk
darf nur von Personen benutzt,
gewartet und instandgesetzt werden, die hiermit
vertraut und über die damit verbundenen Gefahren
unterrichtet sind. Verantwortungsbereich, Zuständigkeit
und die Überwachung des Personals müssen durch
den Betreiber genau geregelt sein. Liegen bei dem
Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor, so ist
dieses zu schulen und zu unterweisen. Weiterhin ist
durch den Betreiber sicherzustellen, dass der Inhalt der
Betriebsanleitung durch das Personal voll verstanden
wird.
Instandsetzungsarbeiten, die nicht in dieser Betriebsan-
leitung beschrieben sind, dürfen nur von autorisierten
Fachwerkstätten durchgeführt werden.
2.2.2 Gefahren bei Nichtbeachtung der
Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann
sowohl eine Gefährdung für Personen als auch für
Umwelt und Maschine zur Folge haben. Die Nichtbe-
achtung der Sicherheitshinweise kann zum Verlust
jeglicher Schadensersatzansprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise
folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
– Gefährdung von Personen durch nicht abgesicherte
Arbeitsbereiche
– Versagen wichtiger Funktionen der Maschine
– Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung
und Instandhaltung
– Gefährdung von Personen durch mechanische und
chemische Einwirkungen
– Gefährdung der Umwelt durch Leckage von
Hydrauliköl

2.2.3 Sicherheitsbewusstes Arbeiten

Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten
Sicherheitshinweise, die bestehenden Vorschriften zur
Unfallverhütung sowie eventuelle interne Arbeits-,
Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des Betreibers
sind zu beachten.
Die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften der
zuständigen Berufsgenossenschaften sind bindend.
Die Sicherheitshinweise des Fahrzeugherstellers sind
zu beachten.
Sicherheit
II - 1

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