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Sicherheits- Und Unfallverhütungs-Vorschriften - Krone EASYCOLLECT 753 Betriebsanleitung

Maisgebiss
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Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit
Beim Verkehr auf öffentlichen Straßen müssen die
jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (in der Bundesre-
publik Deutschland die StVZO und StVO) eingehalten
werden.
2.2.4 Sicherheits- und Unfallverhütungs-
Vorschriften
1. Beachten Sie neben den Hinweisen in dieser
Betriebsanleitung die allgemeingültigen Sicher-
heits- und Unfallverhütungs-Vorschriften!
2. Die angebrachten Warn- und Hinweisschilder
geben wichtige Hinweise für den gefahrlosen
Betrieb; die Beachtung dient Ihrer Sicherheit!
3. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrswege die
jeweiligen Bestimmungen beachten!
4. Vor Arbeitsbeginn sich mit allen Einrichtungen und
Betätigungselementen sowie mit deren Funktionen
vertraut machen. Während des Arbeitseinsatzes
ist es dazu zu spät!
5. Die Bekleidung des Benutzers soll eng anliegen.
Locker getragene Kleidung vermeiden.
6. Zur Vermeidung von Brandgefahr Maschine
sauber halten!
7. Vor dem Anfahren und vor Inbetriebnahme Nahbe-
reich kontrollieren! (Kinder!) Auf ausreichende
Sicht achten!
8. Das Mitfahren während der Arbeit und der Trans-
portfahrt auf dem Arbeitsgerät ist nicht gestattet.
9. Geräte vorschriftsmäßig ankuppeln und nur an
den vorgeschriebenen Vorrichtungen befestigen
und sichern!
10. Beim An- und Abbauen die Stützeinrichtungen in
die jeweilige Stellung bringen!
11. Beim An- und Abkuppeln des Maisgebiss an oder
von dem Feldhäcksler ist besondere Vorsicht
nötig!
12. Ballastgewichte immer vorschriftsmäßig an den
dafür vorgesehenen Befestigungspunkten anbrin-
gen!
13. Zulässige Achslasten, Gesamtgewicht und
Transportabmessungen beachten!
14. Transportausrüstung – wie z.B. Beleuchtung,
Warneinrichtungen und evtl. Schutzeinrichtungen
– überprüfen und anbauen!
II - 2
15. Betätigungseinrichtungen (Seile, Ketten, Gestänge
usw.) fernbetätigter Einrichtungen müssen so
verlegt sein, daß sie in allen Transport- und
Arbeitsstellungen nicht unbeabsichtigte Be-
wegungen auslösen.
16. Maisgebiss für Straßenfahrt in vorgeschriebenen
Zustand bringen und nach Vorschrift des Her-
stellers verriegeln!
17. Während der Fahrt den Fahrerstand niemals
verlassen!
18. Die gefahrene Geschwindigkeit muss immer den
Umgebungsverhältnissen angepasst werden! Bei
Berg- und Talfahrt und Querfahrten zum Hang
plötzliche Kurvenfahrten vermeiden!
19. Fahrverhalten, Lenk- und Bremsfähigkeit werden
durch angebaute oder angehängte Geräte und
Ballastgewichte beeinflusst. Daher auf ausreich-
ende Lenk- und Bremsfähigkeit achten!
20. Bei Kurvenfahrt die weite Ausladung und/oder die
Schwungmasse des Gerätes berücksichtigen!
21. Maisgebiss nur in Betrieb nehmen, wenn alle
Schutzvorrichtungen angebracht und in Schutz-
stellung sind!
22. Der Aufenthalt im Arbeitsbereich ist verboten!
23. Nicht im Dreh- und Schwenkbereich des Gerätes
aufhalten!
24. Hydraulische Klapprahmen dürfen nur betätigt
werden, wenn sich keine Personen im Schwenk-
bereich aufhalten!
25. An fremdkraftbetätigten Teilen (z.B. hydraulisch)
befinden sich Quetsch- und Scherstellen!
26. Vor dem Verlassen des Feldhäckslers Motor
abstellen und Zündschlüssel abziehen!
27. Zwischen Feldhäcksler und Maisgebiss darf sich
niemand aufhalten, ohne dass das Fahrzeug
gegen Wegrollen durch die Feststellbremse und/
oder durch Unterlegkeile gesichert ist!
28. Alle weiteren Hinweise zur Sicherheit in der
Feldhäcksler-Betriebsanleitung beachten.

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Diese Anleitung auch für:

Easycollect 903Easycollect 1053

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