Teil 4
INSTALLATION/BEFEHLE
EDPA (Ende Palettierung)
Erweiterungs-
Eingangs-
bedingung (LD, A,
bedingung (E/A,
O, AB, OB)
Merker)
Verboten
Verboten
Tabelle 0-153 EDPA (Ende Palettierung)
Vereinbarung des Endes einer Palettierungseinstellung.
Funktion: Wird ein Palettierungseinstellbefehl (außer BGPA, ACHZ, ATRG, AEXT und OFAZ)
ausgeführt, ehe nach einer Ausführung dieses Befehls ein anderer BGPA vereinbart wurde (=
während Palettierungseinstellung nicht freigegeben ist), wird eine Fehlermeldung
ausgegeben.
Ist das Ausgangsfeld angegeben, wird der Ausgang nach Ausführung dieses Befehls EIN
geschaltet.
Dokument BA-X-SEL-EU Version 1 D, Stand 12/05
Befehl, Vereinbarung
Befehl,
Operand 1
Vereinbarung
EDPA
Verboten
Ausgang
(Ausgang,
Operand 2
Merker)
Verboten
CP
14 -172