Teil 2
ARBEITSWEISE/PROGRAMM STARTEN
2.
Fälle, in denen eine Anforderung Betriebspausen-Rücksetzen erforderlich ist
Eine Anforderung Betriebspausen-Rücksetzen ist in den folgenden Fällen erforderlich:
•
Der automatische Betrieb wurde über den Zustimmungsschalter angehalten, als der andere Parameter
Nr. 9 auf "2" eingestellt war (Zustimmungsschalter-Rückstellungstyp = kontinuierlicher Betrieb) (nur im
Automatikbetrieb) → Rückstellung (Rücksetzen der Betriebspause) nach dem Rücksetzen des Stopps.
•
Während des Automatikbetriebs wurde ein NOT-AUS aktiviert, als der andere Parameter Nr. 10 auf "2"
eingestellt war (NOT-AUS-Rückstellungstyp = kontinuierlicher Betrieb) (nur im Automatikbetrieb) →
Rückstellung (Rücksetzen der Betriebspause) nach dem Rücksetzen des Not-AUS.
•
Während des Automatikbetriebs wurde das Sicherheitsgitter geöffnet, als der andere Parameter Nr. 11
auf "2" eingestellt war (Sicherheitsgitter offen Rückstellungstyp = kontinuierlicher Betrieb) (nur im
Automatikbetrieb) → Rückstellung (Rücksetzen der Betriebspause) nach dem Schließen des
Sicherheitsgitters.
•
Durch Eingangsport Nr. 6 wurde ein AUS-Pegel-Eingangssignal empfangen, als E/A-Parameter Nr. 36
auf "1" gesetzt war (Eingangsauswahlfunktion 006 = Betriebspausensignal) → Rückstellung
(Rücksetzen von Betriebspause) nach Empfang eines EIN-Pegel-Eingangssignals durch Eingangsport
Nr. 6.
Liegen der Fall in 2 aus (1) und einer der Fälle in 2 aus (2) gleichzeitig vor, muss zuerst eine Anforderung
Antriebsquellen-Wiederkehr ausgegeben werden, danach eine Anforderung Betriebspausen-Rücksetzen.
Dokument BA-X-SEL-EU Version 1 D, Stand 12/05
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