7
3 Jahre Garantie
7.1
Allgemeine Gültigkeit
3 Jahre Garantie
auf alle EWM-Neugeräte:
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Stromquellen
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Drahtvorschübe
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Kühlgeräte
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Fahrwagen
1 Jahr Garantie
auf Fernsteller, EWM-Gebrauchtgeräte
6 Monate Garantie
auf einzeln gelieferte Ersatzteile (z.B. Leiterplatten, Zündgeräte)
Verschleißteile sind Bauteile, die einer mechanischen Alterung unterliegen (z.B. Motoren, Getriebe,
Pumpen, Lüfter, DV-Rollen, Räder, Magnetventile etc.) und sind daher von der Garantie
ausgeschlossen.
Diese Angaben gelten unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und unter
Zugrundelegung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unserer beiliegenden
Regelungen zur Garantie.
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