8
3 Jahre Garantie
8.1
Allgemeine Gültigkeit
3 Jahre Garantieauf alle EWM-Neugeräte:
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Stromquellen
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Drahtvorschübe
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Kühlgeräte
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Fahrwagen
1 Jahr Garantie auf:
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EWM-Gebrauchtgeräte
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Automatisierungs- und Mechanisierungskomponenten
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Fernsteller
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Inverter
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Zwischenschlauchpakete
6 Monate Garantie auf:
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einzeln gelieferte Ersatzteile (so z.B. Leiterplatten, Zündgeräte)
Hersteller-/Lieferantengarantie auf:
•
alle Zukaufteile, die von EWM eingesetzt, jedoch von anderen hergestellt werden (z.B. Motoren, Pum-
pen, Lüfter, Brenner etc.)
Nicht reproduzierbare Softwarefehler und Teile, die einer mechanischen Alterung unterliegen sind von
der Garantie ausgeschlossen (z.B. Drahtvorschubeinheit, DV-Rollen, DV-Ersatz- und Verschleißteile,
Räder, Magnetventile, Werkstückleitungen, Elektrodenhalter, Verbindungsschläuche, Brennerersatz und
Brennerverschleißteile, Netz- und Steuerleitungen etc.).
Diese Angaben gelten unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und unter Zugrundele-
gung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unserer Regelungen zur Garantieerklärung. Ne-
benabsprachen müssen von EWM schriftlich bestätigt werden.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit online unter
Art. Nr.: 099-004800-EWM00
3 Jahre Garantie
Allgemeine Gültigkeit
www.ewm.de
verfügbar.
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