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Garantie
8.1
Allgemeine Gültigkeit
3 Jahre Garantie
auf alle EWM-Neugeräte*:
•
Stromquellen
•
Drahtvorschübe
•
Kühlgeräte
•
Fahrwagen
* sofern diese mit original EWM-Zubehör (wie z. B. Zwischenschlauchpaket, Fernsteller, Fernstellerver-
längerungskabel, Kühlmittel, etc.) betrieben werden.
1 Jahr Garantie auf:
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EWM-Gebrauchtgeräte
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Automatisierungs- und Mechanisierungskomponenten
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Fernsteller
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Inverter
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Zwischenschlauchpakete
6 Monate Garantie auf:
•
einzeln gelieferte Ersatzteile (so z. B. Leiterplatten, Zündgeräte)
Hersteller-/Lieferantengarantie auf:
•
alle Zukaufteile, die von EWM eingesetzt, jedoch von anderen hergestellt werden (z. B. Motoren,
Pumpen, Lüfter, Brenner etc.)
Nicht reproduzierbare Softwarefehler und Teile, die einer mechanischen Alterung unterliegen sind von
der Garantie ausgeschlossen (z. B. Drahtvorschubeinheit, DV-Rollen, DV-Ersatz- und Verschleißteile,
Räder, Magnetventile, Werkstückleitungen, Elektrodenhalter, Verbindungsschläuche, Brennerersatz und
Brennerverschleißteile, Netz- und Steuerleitungen etc.).
Diese Angaben gelten unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und unter
Zugrundelegung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unserer Regelungen zur
Garantieerklärung. Nebenabsprachen müssen von EWM schriftlich bestätigt werden.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit online unter
Art. Nr.: 099-000155-EWM00
Garantie
Allgemeine Gültigkeit
www.ewm.de
verfügbar.
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