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3 Jahre Garantie
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Garantieerklärung
Ihre 3 Jahres Garantie
Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und unter Zugrundelegung unserer
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt Ihnen die EWM HIGHTEC WELDING GmbH für Ihre
Schweißgeräte 3 Jahre Garantie ab Kaufdatum. Für Zubehör und Ersatzteile gelten abweichende
Garantiezeiten, die Sie bitte dem Kapitel „Allgemeine Gültigkeit" entnehmen. Verschleißteile sind
natürlich von der Garantie ausgeschlossen.
EWM garantiert Ihnen den fehlerlosen Zustand unserer Produkte in Material und Verarbeitung.
Sollte sich das Produkt innerhalb der Garantiezeit als fehlerhaft hinsichtlich Material oder
Verarbeitung erweisen, haben Sie nach unserer Wahl Anspruch auf kostenlose Reparatur oder den
Ersatz durch ein entsprechendes Produkt. In diesem Fall wird das zurückgesandte Produkt
Eigentum von EWM bei Eingang in Mündersbach oder bei uns.
Hinweis
Nur regelmäßig überprüfte und gewartete Geräte funktionieren langfristig einwandfrei. Beachten
Sie bitte daher zwingend alle Hinweise Ihrer Betriebsanleitung, insbesondere das Kapitel "Wartung
und Pflege".
Inanspruchnahme
Bei Inanspruchnahme der Garantie wenden Sie sich bitte ausschließlich an den für Sie
zuständigen von EWM autorisierten Vertriebspartner.
Garantieausschluß
Die Garantie gilt nicht für Produkte, die durch Unfall, Mißbrauch, unsachgemäße Bedienung,
falsche Installation, Gewaltanwendung, Mißachtung der Spezifikationen und Betriebsanleitungen,
ungenügende Wartung (siehe Kapitel "Wartung und Pflege"), Beschädigungen durch
Fremdeinwirkungen, Naturkatastrophen oder persönliche Unglücksfälle beschädigt wurden. Sie
wird ebenso bei unsachgemäßen Veränderungen, Reparaturen oder Modifikationen nicht gewährt.
Ein Garantieanspruch besteht ebenfalls nicht bei teilweise oder komplett demontierten Produkten
und Eingriffen durch nicht von EWM autorisierte Personen sowie bei normalem Verschleiß.
Beschränkung
Sämtliche Ansprüche wegen Erfüllung oder Nichterfüllung seitens EWM aus dieser Erklärung in
Verbindung mit diesem Produkt sind auf den Ersatz des tatsächlich aufgetretenen Schadens wie
folgt beschränkt. Die Schadensersatzpflicht der Firma EWM aus vorliegender Erklärung in
Verbindung mit diesem Produkt ist grundsätzlich auf den Betrag begrenzt, den Sie beim
ursprünglichen Kauf für das Produkt gezahlt haben. Die o.g. Beschränkung gilt nicht für Personen-
oder Sachschäden aufgrund fahrlässigen Verhaltens von EWM. EWM haftet Ihnen gegenüber in
keinem Fall für entgangenen Gewinn, mittelbare sowie Folgeschäden. EWM haftet nicht für
Schäden, die auf Ansprüchen Dritter beruhen.
Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis
mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten nach Wahl des Lieferers der Hauptsitz
oder die Niederlassung des Lieferers. Sie erwerben Eigentum an den Ihnen im Rahmen der
Garantieleistung als Ersatz gelieferten Produkte zum Zeitpunkt des Austauschs.
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