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Gasinstallation; Sicheres Arbeiten Bei Der Gasinstallation - Convotherm 4 Installationshandbuch

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6 Installation
6.2  Gasinstallation
6.2.1  

 Sicheres Arbeiten bei der Gasinstallation

Zu Ihrer Sicherheit
Machen Sie sich vor Arbeitsbeginn mit den unter 'Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen bei Installati‐
on' auf Seite 29 genannten Gefahren vertraut.
Qualifikation des Personals für die Gasinstallation
Nur gemäß gültiger landesspezifischer und lokaler Vorschriften ausgebildete und zertifizierte Gasins‐
tallateure mit gerätespezifischer Schulung, die vom örtlichen Gasversorgungsunternehmen autorisiert
sind, dürfen das Gerät entsprechend den lokalen Rechtsverordnungen anschließen.
Persönliche Schutzausrüstung
Tragen Sie die persönliche Schutzausrüstung, die im Kapitel 'Zu Ihrer Sicherheit', Abschnitt 'Persönli‐
che Schutzausrüstung' auf Seite 43 für die entsprechenden Arbeiten genannt ist.
Vorschriften für die Gasinstallation
Informieren Sie sich über alle staatlichen und länderspezifischen Gesetze und Vorschriften, ebenso
über die lokalen Vorschriften örtlicher Versorgungsunternehmen und Behörden sowie über mögliche
andere relevante Vorschriften, die bei Installation dieses Gasgeräts an dem jeweiligen Ort Anwendung
finden. Halten Sie diese unbedingt ein!
Beachten Sie am jeweiligen Aufstellort gültige Bauvorschriften und technische Regeln zur Installation
von Gasgeräten.
Die Gasinstallation muss gemäß der Vorschriften des Gasversorgungsunternehmens ausgeführt wer‐
den.
Die vom Hersteller oder seinem Beauftragten versiegelten Teile dürfen vom Installateur nicht aufge‐
brochen werden.
In Deutschland gelten für Festanschluss und für Flüssiggasanschluss folgende Vorschriften:
Technische Regeln Gasinstallation TRGI (= DVGW Arbeitsblatt G600)
Technische Regeln Flüssiggas TRF
Druckbehälterverordnung einschließlich der TRG (Technische Regeln Druckgase)
DVGW Arbeitsblatt G631
DVGW Arbeitsblatt G21
Unfallverhütungsvorschrift Verwendung von Flüssiggas (BGV D34/bisherige VGB 21)
Unfallverhütungsvorschrift Gase (BGV B6/bisherige VGB 61)
Unfallverhütungsvorschrift Arbeiten an Gasleitungen (BGR 500 Kapitel 2.31/GUV-R500 Kapitel
2.31)
VDI-Richtlinie 2052: Raumlufttechnische Anlagen von Küchen
Feuerungsanlagenverordnung (FeuVO, FAV) der einzelnen Bundesländer
Verhalten bei Gasgeruch
Bei Gasgeruch sind die folgenden Punkte unbedingt zu befolgen:
Gasversorgung sofort unterbrechen.
Raum sorgfältig lüften.
Kein elektrisches Gerät bedienen. Funkenbildung vermeiden.
Gebäude evakuieren.
Gasversorgungsunternehmen und ggf. die Feuerwehr über ein Telefon außerhalb des Gefahrenbe‐
reichs informieren.
Installationshandbuch
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