SECULOGIC TZ 320/ TZ 321/ TZ 322
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Sicherheit und Verantwortung
Die GEZE Türzentrale wurde nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln
konzipiert. Dennoch können bei der Montage und Anwendung Gefahren entstehen. Beachten Sie daher die
folgenden Hinweise.
2. 1 Grundlegende Sicherheitshinweise
Montage, Inbetriebnahme und Reparaturen ausschließlich von Sachkundigen durchführen lassen, die von
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GEZE autorisiert sind.
Nur GEZE Originalteile für Reparaturarbeiten verwenden.
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Eigenmächtige Veränderungen an der Anlage schließen eine Haftung von GEZE für daraus resultierende
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Schäden aus.
Primärseitige Schutzmaßnahmen erfolgen bauseits.
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Bei der Leitungsverlegung müssen die Normen VDE 0100 und VDE 0815 beachtet werden.
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Um unberechtigte Begehungen zu verhindern, den Schlüssel nicht im Schlüsseltaster stecken lassen.
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Türen mit elektrischen Verriegelungen in Rettungswegen einmal jährlich von einem Sachkundigen prüfen
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lassen. Der Sachkundige hat über die wiederkehrende Prüfung eine Bescheinigung auszustellen, die der Be-
treiber der Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen hat. Die Prüfung kann im Rahmen eines Wartungs-
vertrags durch einen GEZE Servicemonteur oder ein von GEZE autorisiertes Fachunternehmen durchgeführt
werden.
Darüber hinaus empfiehlt GEZE eine monatliche Überprüfung des Rettungswegsystems durch den Betreiber
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auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel. Sofern derartige Schäden und Mängel vorliegen, müssen
sie sofort von einem GEZE Servicemonteur oder einem von GEZE autorisierten Fachunternehmen behoben
werden.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die GEZE Türzentrale ist für die Steuerung und Überwachung von elektrisch verriegelten Fluchtwegen bestimmt.
Fremdprodukte dürfen nur nach Rücksprache mit GEZE eingebunden werden.
Bestimmungswidrige Verwendung
Ein Anschluss von Produkten, die von GEZE nicht ausdrücklich zur Verwendung genehmigt wurden, ist bestim-
mungswidrig.
2.2 Gültigkeit
Gültig ab Softwareversion V1.1
2.3 Zielgruppe und Qualifikation
Installation, Montage, Inbetriebnahme und Reparaturen dürfen nur von Sachkundigen durchgeführt werden, die
von GEZE autorisiert sind.
2.4 Produkthaftung
à Gemäß der im Produkthaftungsgesetz definierten Haftung des Herstellers für seine Produkte sind die hier
und in den zugehörigen Montageanleitungen und Anschlussplänen des Produkts enthaltenen Informationen
(Produktinformationen und bestimmungsgemäße Verwendung, Fehlgebrauch, Produktleistung, Produktwar-
tung, Informations- und Instruktionspflichten) zu beachten. Die Nichtbeachtung entbindet den Hersteller von
seiner Haftungspflicht.
à Montage, Funktionsprüfung und Wartung dürfen nur von Sachkundigen durchgeführt werden, die von GEZE
autorisiert sind. Eigenmächtige Veränderungen an der Anlage schließen jede Haftung von GEZE für daraus
resultierende Schäden aus.
à Bei Kombination mit Fremdgeräten übernimmt GEZE keine Gewährleistung. Auch für Reparatur- und War-
tungsaufgaben nur GEZE-Originalteile verwenden.
Sicherheit und Verantwortung
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