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Bestimmungsgemässer Gebrauch - Stöckli mtb i V1.16 Betriebsanleitung

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Bestimmungsgemässer Gebrauch
E-Bikes dienen als Fortbewegungs-
mittel für eine Einzelperson. Die
Mitnahme einer weiteren Person
auf dem Bike ist nur im Rahmen der natio-
nalen Gesetzgebung, in Deutschland ge-
mäss der StVO, zulässig.
Wenn Sie Gepäck transportieren möch-
ten, setzt dies eine geeignete Vorrichtung
am Bike voraus. Kinder dürfen nur in pas-
senden Kindersitzen oder mit dafür vorge-
sehenen Anhängern transportiert werden.
Achten Sie hier auf hochwertige Qualität!
Beachten Sie dabei das zulässige Ge-
samtgewicht.
Die Mitnahme von Kindern in Anhängern
mit S-Pedelecs/schnellen E-Bikes ist oft
nicht gestattet!
Zulässiges Gesamtgewicht: Gewicht
Fahrer + Gewicht E-Bike + Gewicht
Akku + Gewicht Gepäck + Gewicht
Anhänger (falls Anhänger zugelassen) (siehe
Kapitel „Übergabe-Dokumentation" S. U5)
Die Angaben in dieser Bedienungsanleitung gel-
ten nur für die Biketypen, die auf dem Umschlag
aufgeführt sind.
Angaben für einzelne Biketypen sind entspre-
chend bezeichnet.
Zum bestimmungsgemässen Gebrauch gehört
auch die Einhaltung der Betriebs-, Wartungs-und
Instandhaltungsbedingungen, die in dieser Be-
dienungsanleitung beschrieben sind.
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Wenn sie so ausgestattet sind, wie es die nati-
onale Gesetzgebung vorschreibt, gilt:
Typ 1
E-Bikes, die entsprechend City- und Trekking-
räder ausgestattet sind,
dürfen im öffentlichen
Strassenverkehr und auf
unbefestigten
Wegen
wie z.B. Feldwegen, ein-
gesetzt werden.
Es entfällt jede Haf-
tung und Gewährleis-
tung
seitens
Stöckli
Fachhändler und Her-
steller für die Verwen-
dung über diesen be-
stimmungsgemässen Gebrauch hinaus oder
wenn Schäden entstehen, weil Sicherheitshin-
weise nicht eingehalten werden, wenn das E-
Bike überladen wird, im Gelände benutzt wird
oder Mängel unsachgemäss beseitigt werden.
Zudem müssen die Vorgaben zu Wartung und
Pflege eingehalten werden, damit Haftung und
Gewährleistung bestehen bleiben.
Ihr Stöckli E-Bike ist nicht für Extrembelas-
tungen, wie z. B. Fahren über Treppen oder
Sprünge, harte Anwendungen wie genehmigte
Wettbewerbsveranstaltungen, Trickfahrten oder
Kunstsprungfiguren, ausgelegt.
Stöckli E-Bikes sind nicht für die Teilnahme an
Wettbewerben/Wettkämpfen zugelassen.
Bei Fragen zu den Nutzungsgrenzen wenden
Sie sich an Ihren Stöckli Fachhändler oder den
Hersteller.
Informieren Sie sich über die geltende Gesetz-
gebung, bevor Sie mit Ihrem Stöckli E-Bike auf
öffentlichen Strassen und Wegen fahren. Fahren
Sie nur auf Strecken, die für Fahrzeuge freige-
geben sind.
Typ 2
MTB – Federweg bis ca. 120 mm
Dieses E-Bike darf im öf-
fentlichen Strassenver-
eTerra
kehr und in mittelschwe-
rem Gelände wie z.B.
Feldwegen, Trails und
Cross
Country-Kursen
eingesetzt werden. Es dürfen kleine Hindernis-
se wie Wurzeln, Steine oder Stufen überfahren
e.t.
werden. Entsprechende Schutzausrüstung (ge-
eigneter Helm, Handschuhe) ist zu tragen.
Es entfällt jede Haftung und Gewährleistung
seitens Stöckli Fachhändler und Hersteller für
die Verwendung über diesen bestimmungsge-
mässen Gebrauch hinaus. Das gilt insbesondere
für die Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise
und daraus resultierende Schäden, zum Beispiel
durch:
• die Benutzung in schwerem Gelände, Sprün-
ge, Steilabfahrten, Bikepark
• Überladung oder
• unsachgemässe Beseitigung von Mängeln
Fahrräder sind nicht für Extrembelastungen, wie
z. B. Fahren über Treppen oder Sprünge, harte
Anwendungen wie ungenehmigte Wettbewerbs-
veranstaltungen, Trickfahrten oder Kunstsprung-
figuren, ausgelegt.
eBeryll

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