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Gesetzliche Bestimmungen - Stöckli mtb i V1.16 Betriebsanleitung

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• Fahren Sie nie mit Kopfhörern, telefonieren
Sie nicht beim Bike fahren. Fahren Sie nie,
wenn Sie nicht in der Lage sind, ihre Fahrt
gänzlich zu kontrollieren. Das gilt besonders,
wenn Sie Medikamente, Alkohol oder andere
Drogen konsumiert haben.
• Passen Sie bei nasser
oder glatter Strasse
Ihre Fahrweise den Er-
fordernissen an. Fah-
ren Sie langsamer und
bremsen Sie vorsichtig
und frühzeitig, da sich
der Bremsweg deutlich
verlängert.
• Passen Sie Ihre Geschwindigkeit dem Gelän-
de und Ihrem Fahrkönnen an.
Auch wenn Sie schon über Erfahrung mit E-Bikes
verfügen, lesen Sie unbedingt zuerst das Kapitel:
„Vor der ersten Fahrt" S. 7 und führen Sie die
wichtigen Prüfungen aus dem Kapitel „Vor jeder
Fahrt" S. 9 durch!
Beachten Sie, dass Sie als Verkehrsteilneh-
mer mit dem Bike besonderen Gefahren ausge-
setzt sind.
Schützen Sie sich und andere durch verant-
wortungsbewusstes und sicheres Fahren!
Hinweise für Eltern und Erziehungsberechtigte:
Als Erziehungsberechtigte sind Sie verantwort-
lich für die Unternehmungen und die Sicherheit
Ihres Kindes. Dies beinhaltet die Verantwortung
für den technischen Zustand des Bikes und seine
Anpassung auf den Fahrer.
Ebenso sollten Sie sicher sein, dass das Kind
den sicheren Umgang mit dem Bike erlernt hat.
Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind den sicheren
und verantwortlichen Umgang mit seinem Bike in
dem Umfeld gelernt und begriffen hat, in dem es
sich bewegen wird.
Lassen Sie Kinder nicht unbeauf-
sichtigt und ohne ausführliche Ein-
weisung mit dem E-Bike umgehen!
Machen Sie die Kinder auf die Gefahren im
Umgang mit elektrischen Geräten vertraut.
Beachten Sie, dass Sie mit einem
E-Bike sehr viel schneller unter-
wegs sind als mit einem Fahrrad
ohne elektrischen Antrieb. Andere Verkehrs-
teilnehmer schätzen dies eventuell falsch
ein. Nutzen Sie Ihr E-Bike nur zu seinem
bestimmungsgemässen Gebrauch Fragen
Sie bei Unklarheiten zum Einsatzzweck des
E-Bikes Ihren Fachhändler.

Gesetzliche Bestimmungen

Bevor Sie am Strassenverkehr teilnehmen, infor-
mieren Sie sich bitte über die jeweils geltenden
nationalen Vorschriften.
Pedelecs
D Anforderungen der StVZO:
• Lichtanlage mit weissem Front- und rotem
Heckscheinwerfer. Der Lichtkegel des Front-
scheinwerfers muss so eingestellt sein, dass
er 5m vor dem Lichtaustritt aus dem Schein-
werfer nur noch halb so hoch ist. Der Heck-
scheinwerfer muss mindestens 250 mm über
Boden angebracht sein.
• Betrieben u.a. durch einen fest installierten
Generator oder durch einen wieder aufladba-
ren Energiespeicher oder Batterien, die den
aktuellen gesetzlichen Vorschriften genügen
(6V, 3W)
• helltönende Glocke
• Zwei
voneinender
unabhängig
Bremsen
• Reflektoren:
vorne: weiss, gross, darf im Scheinwerfer sein
hinten: zwei rote, mit „Z" gekennzeichnet, max.
600 mm über dem Boden, einer darf im Rück-
licht sein
wirkende
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