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Kinder Und E-Bikes - Stöckli mtb i V1.16 Betriebsanleitung

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Pflicht zur Typgenehmigung/Einzelzulassung.
National gilt:
D
• Das schnelle Pedelec / E-Bike ist rechtlich ein
Kleinkraftrad der Klasse L1e
• Bei Fahrten nur mit Motorunterstützung darf es
nicht über 20km/h schnell fahren.
• Die Motorunterstützung schaltet sich ab, wenn
Sie ca. 45km/h erreicht haben.
• Es besteht Führerscheinpflicht. Vorgeschrie-
ben ist die Mofa-Prüfbescheinigung.
• Wenn Sie einen deutschen Führerschein ha-
ben, ist diese Bescheinigung enthalten
• Wenn Sie vor dem 01.04.1965 geboren sind,
dürfen Sie ein schnelles Pedelec / E-Bike auch
ohne Führerschein fahren
• Es besteht Helm- und Versicherungspflicht. In-
formieren Sie sich vor Fahrtantritt über die für
Sie geltende Rechtspraxis.
Diese Regulierungen gelten für Sie,
wenn Sie sich im Geltungsbereich
der europäischen Union bewegen.
In anderen Ländern, aber im Einzelfall auch
im europäischen Ausland, können andere
Regelungen getroffen sein. Informieren Sie
sich vor Benutzung Ihres Pedelecs / E-Bikes
über die geltende Gesetzgebung!
Schnelle Pedelecs / E-Bikes und Radwege
Nutzen Sie Ihr schnelles Pedelec / E-Bike wie
ein Rad ohne die Unterstützung des Elektromo-
tors, dürfen Sie alle Radwege uneingeschränkt
nutzen. Bei Benutzung des Motors gilt folgendes:
Sie müssen, wie mit Mofas auch, mit Ihrem Pe-
delec / E-Bike ausserhalb geschlossener Ortschaf-
ten Radwege benutzen. Wenn dies ausnahmswei-
se nicht erlaubt ist, ist dies am Radweg durch ein
zusätzliches Schild angezeigt: keine Mofas.
Innerhalb geschlossener Ortschaften hinge-
gen, muss sich am Radweg ein zusätzliches
Schild befinden, damit sie ihn benutzen dürfen.
A Das schnelle Pedelec / E-Bike und die
gesetzlichen Grundlagen (Österreich)
Zum Betrieb des schnellen Pedelecs / E-Bikes
in Österreich informieren Sie sich bitte über die
derzeit für Sie geltende Rechtspraxis.
Schweiz
CH
Fahrräder mit einer elektrischen Tretunterstützung
bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h,
einer maximalen Nennleistung von 0,5 kW bzw.
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von
20 km/h gelten als Leicht-Motorfahrräder.
Fahrräder mit stärkerer (-1000W) bzw. schnel-
lerer (-45 km/h) elektrischer Tretunterstützung
gelten als Motorfahrräder und sind zulassungs-
pflichtig (Nummernschild, Führerausweis Kat. M
ab 14 Jahren, Fahrzeugausweis, Helmpflicht seit
1. Juli 2012).
Führerausweis (Schweiz)
Es gilt generell ein Mindestalter von 14 Jahren
für sogenannte Leicht-Motorfahrräder. 14 bis
16-Jährige benötigen einen Führerausweis der
Kategorie M, ab 16 Jahren ist kein Führeraus-
weis mehr nötig. Für die Lenker der übrigen Mo-
torfahrräder gilt ebenfalls ein Mindestalter von 14
Jahren. Unabhängig davon ist ein Führerausweis
(mindestens Kategorie M) Pflicht.

Kinder und E-Bikes

Informieren Sie sich, ob das Kind das vorge-
schriebene Alter und die eventuell erforderliche
Fahrerlaubnis besitzt, bevor Sie es E-Bike fahren
lassen!
Lassen Sie Kinder nicht unbeauf-
sichtigt und ohne ausführliche Ein-
weisung mit dem E-Bike umgehen!
Machen Sie die Kinder auf die Gefahren im
Umgang mit elektrischen Geräten vertraut.
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