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Sicherheitstechnische Prüfungen
HINWEIS
Die nationalen Vorschriften des Einsatzlandes
beachten.
Partikelfilter
Der Stapler besitzt als Standardausstattung
eine SCR (Selective Catalytic Reduction)
Abgasreinigungsanlage. Er darf in ganz oder
teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen
betrieben werden.
GEFAHR
Gesundheitsgefährdung durch Abgase! Abgase
von Verbrennungsmotoren sind gesundheits-
schädlich. Besonders die im Dieselabgas enthalte-
nen Rußpartikel können Krebs verursachen. Beim
Laufen lassen des Verbrennungsmotors besteht
Vergiftungsgefahr durch die im Abgas enthaltenen
Bestandteile CO, CH, NO
Moderne Abgasnachbehandlungssysteme (z.B.
Katalysatoren, Partikelfilter oder vergleichbare
Systeme) können Abgase reinigen, so dass beim
Betrieb des Staplers die Gesundheits- und Vergif-
tungsgefahr geringer wird.
– Beim Einsatz von verbrennungsmotorischen
Staplern in ganz oder teilweise geschlossenen
Arbeitsbereichen nationale Gesetze und Ver-
ordnungen beachten.
– Stets für ausreichende Belüftung sorgen.
HINWEIS
Nationale Vorschriften des jeweiligen Landes
beachten!
Folgende Voraussetzungen sind vom Be-
treiber, siehe Kapitel „Begriffsdefinition der
verantwortlichen Personen", zu erfüllen:
• Der Einsatz ist der zuständigen Arbeits-
schutzbehörde anzuzeigen.
• In den Arbeitsbereichen sind Betriebsan-
weisungen auszuhängen.
• Gefahrenbereiche sind abzugrenzen
und durch Warn- und Sicherheitszeichen
kenntlich zu machen.
• Die Arbeitnehmer sind über Gefährdungen
und Schutzmaßnahmen zu informieren.
• Der Partikelfilter ist alle 6000 Betriebsstun-
den zu wechseln. Die Abgasuntersuchung
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.
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50988011879 DE - 11/2018
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