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Verhalten in Notsituationen

Abschleppen

GEFAHR
Unfallgefahr durch Versagen der Bremsanlage am
Zugfahrzeug!
Wenn die Bremsanlage des Zugfahrzeugs nicht
ausreichend dimensioniert ist, kann der Zug nicht
sicher abbremsen oder die Bremsen können ver-
sagen. Das Zugfahrzeug muss technisch in der
Lage sein, die entstehenden Zug- und Bremskräfte
für die ungebremste Anhängelast (das tatsächliche
Gesamtgewicht des Staplers) aufzunehmen.
– Zug- und Bremskraft des Zugfahrzeugs prüfen.
GEFAHR
Wenn das Zugfahrzeug abbremst besteht die
Gefahr, dass der Stapler auffährt!
Wenn beim Abschleppen keine starre Verbindung
zur Kraftübertragung in zwei Richtungen verwen-
det wird, kann der Stapler beim Abbremsen des
Zugfahrzeugs auffahren. Aus Sicherheitsgründen
eine geprüfte Abschleppstange verwenden.
– Geprüfte Abschleppstange verwenden.
ACHTUNG
Wenn der Antrieb des Staplers zwischen Antriebs-
motor und Antriebsachse nicht unterbrochen wird,
kann das den Antrieb beschädigen.
– Fahrtrichtungsschalter in Neutralstellung stel-
len.
GEFAHR
Beim Rangieren besteht zwischen Stapler und
Zugfahrzeug Lebensgefahr!
Den Fahrer des Zugfahrzeugs und den Monteur
der Abschleppstange auf mögliche Gefahren
hinweisen. Das Zugfahrzeug darf beim Anbringen
der Abschleppstange nur mit einem Einweiser
rangieren.
– Mit Einweiser rangieren.
ACHTUNG
Lenkung schwergängig! Keine Lenkhilfsunterstüt-
zung mehr bei Ausfall der Hydraulik!
– Damit der Stapler und das Zugfahrzeug jederzeit
brems- und beherrschbar bleiben, eine geringe
Schleppgeschwindigkeit wählen.
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