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Sicherheitstechnische Prüfungen
HINWEIS
Die nationalen Vorschriften beachten.
Stapler mit Partikelfilter
Stapler mit Partikelfilter (Variante) dürfen in
ganz oder teilweise geschlossenen Arbeits-
bereichen betrieben werden.
GEFAHR
Gesundheitsgefährdung durch Abgase!
Abgase von Verbrennungsmotoren sind gesund-
heitsschädlich. Besonders die im Dieselabgas
enthaltenen Rußpartikel können Krebs verursa-
chen.
Bei laufendem Verbrennungsmotors besteht Ver-
giftungsgefahr durch die im Abgas enthaltenen
Bestandteile CO, CH, NOx.
Moderne Abgasnachbehandlungssysteme (z. B.
Katalysatoren, Partikelfilter oder vergleichbare
Systeme) können Abgase reinigen, so dass beim
Betrieb des Staplers die Gesundheits- und Vergif-
tungsgefahr geringer wird.
– Beim Einsatz von Staplern mit Verbrennungs-
motor in ganz oder teilweise geschlossenen
Arbeitsbereichen nationale Gesetze und Ver-
ordnungen beachten.
– Stets für ausreichende Belüftung sorgen.
Folgende Voraussetzungen sind vom Betrei-
ber zu erfüllen:
• Der Einsatz ist der zuständigen Arbeits-
schutzbehörde anzuzeigen.
• In den Arbeitsbereichen sind Betriebsan-
weisungen auszuhängen.
• Gefahrenbereiche sind abzugrenzen
und durch Warn- und Sicherheitszeichen
kenntlich zu machen.
• Die Arbeitnehmer sind über Gefährdungen
und Schutzmaßnahmen zu informieren.
• Der Partikelfilter ist alle 12 Monate oder
1000 Betriebsstunden zu prüfen und zu
warten. Die Abgasuntersuchung ist durch
eine befähigte Person auszuführen und
schriftlich festzuhalten.
HINWEIS
Die Definition der verantwortlichen Personen
„Betreiber" und „Befähigte Person" beachten!
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Nullserie DE - 10/2017
Sicherheit