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Konformitätserklärungen - Sartorius ME Betriebsanleitung

Elektronische analysen- und mikrowaagen
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Konformitätserklärungen
Waagen zur Verwendung im gesetzlichen
Messwesen: Richtlinie 90/384/EWG
»Nichtselbsttätige Waagen«
Diese Richtlinie regelt die Bestimmung der
Masse im gesetzlichen Messwesen.
Die zugehörige Konformitätserklärung
für von SARTORIUS geeichte Waagen mit
EG-Bauartzulassung siehe übernächste
Seite.
Diese Richtlinie regelt ebenfalls die
Durchführung der EG-Eichung durch den
Hersteller, sofern eine EG-Bauartzulassung
vorliegt und der Hersteller für diese Tätig-
keiten von einer von der Kommission der
Europäischen Gemeinschaften benannten
Stelle akkreditiert ist.
Rechtliche Grundlage für Sartorius, die
EG-Eichung durchzuführen, ist die EG-
Richtlinie Nr. 90/384/EWG für nichtselbst-
tätige Waagen, die ab dem 01.01.1993 im
harmonisierten Binnenmarkt gilt, sowie die
erteilte Anerkennung des diesbezüglichen
Qualitätsmanagement Systems der
Sartorius AG durch das Niedersächsische
Landesverwaltungsamt-Eichwesen
vom 15.02.1993.
Weitere Informationen zu dem EG-Zeichen
auf Sartorius Geräten sind erhältlich unter
der Publikations-Nr. W--0052-d93081.
Service »Neuaufstellung« in
Deutschland
Unser Servicepaket »Neuaufstellung«
bietet Ihnen eine Reihe wichtiger
Leistungen, die Ihnen ein zufrieden-
stellendes Arbeiten garantieren:
– Aufstellung
– Inbetriebnahme
– Überprüfung
– Einweisung
Wenn die Neuaufstellung der Waage
durch Sartorius erfolgen soll, dann
fordern Sie einen Kundendienst-
mitarbeiter an.
Nacheichungen in Deutschland
Die Gültigkeit der Eichung endet mit
Ablauf des übernächsten Kalenderjahres.
Bei einem Einsatz der Waage in der
Füllmengenkontrolle, gemäß Verordnung
über Fertigpackungen, endet die Gültigkeit
mit Ablauf des folgenden Kalenderjahres.
Nacheichungen müssen z. Zt. von einem
Eichbeamten durchgeführt werden. Eine
rechtzeitige Nacheichung ist beim örtlichen
Eichamt anzumelden. Bitte beachten Sie
ggf. die Änderungen des Gesetzgebers.
Nacheichungen im Europäischen Ausland
Die Eichgültigkeitsdauer richtet sich nach
nationalen Vorschriften des Landes, in dem
die Waage verwendet wird. Informationen
über die aktuellen in Ihrem Land gültigen
gesetzlichen Vorschriften sowie über
zuständiges Personal erfragen Sie bitte
bei Ihrem SARTORIUS-Kundendienst.
Für weitere Informationen zum Thema
»Eichung« stehen Ihnen unsere Kunden-
dienst-Leitstellen zur Verfügung.
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