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Konformitätserklärungen; Konformitätserklärung - Sartorius SIWABBP Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Konformitätserklärungen
Das EG-Konformitätszeichen auf
Sartorius Geräten
Der Rat der Europäischen Gemeinschaften
hat 1985 ein Konzept zur technischen Har­
monisierung und Normung verabschiedet.
Die Organisation zur Überwachung der
richtlinien­ und normenkonformen
EG­Kennzeichnung wird in den einzelnen
EU­Mitgliedstaaten durch Umsetzen der
EG­Richtlinien in nationales Recht (Geset­
ze) geregelt. Im Dezember 1993 wurde
der Gültigkeitsbereich aller EG­Richtlinien
auf die Mitgliedstaaten der Europäischen
Union und Signatarstaaten des Europäi­
schen Wirtschaftsraumes erweitert.
Sartorius wendet die EG­Richtlinien und
Europäische Normen an, um Geräte nach
dem neuesten Stand der Technik und für
eine lange Gebrauchsdauer anbieten zu
können.
Die EG­Kennzeichnung darf nur an Waa­
gen und zugehörigen Einrichtungen ange­
bracht werden, wenn die Konformität mit
folgenden Richtlinien festgestellt wurde:
89/336/EWG »Elektromagnetische
Verträglichkeit (EMV)«
Zugehörige europäische Normen:
1. Elektromagnetische Verträglichkeit:
1.1 F undstellen zu 89/336/EWG: EG
Amtsblatt Nr. 2001/C105/03
EN 61326­1 E lektrische Betriebs­
mittel für Messtechnik,
Leittechnik und Labor­
einsatz EMV­Anforde­
rungen
Teil 1:
A llgemeine Anforde­
rungen Störfestigkeit:
Industrielle Bereiche,
kontinuierlicher,
nicht überwachter
Betrieb
Störaussendung: Wohnbereiche, Klasse B
Hinweis:
Modifikationen des Auswertegerätes (nicht
zulässig für das zu eichende Gerät) sowie
der Anschluss nicht von Sartorius geliefer­
ter Kabel oder Geräte unterliegen der
Verantwortung des Betreibers und sind von
diesem entsprechend zu prüfen und falls
erforderlich zu korrigieren. Angaben zur
Betriebsqualität (gemäß den o. g. Normen)
sind bei Sartorius erhältlich.
73/23/EWG »Elektrische Betriebsmittel
zur Verwendung innerhalb bestimmter
Spannungsgrenzen«
Zugehörige Europäische Normen:
EN 60950 S icherheit von Einrichtungen
der Informationstech­nik, ein­
schließlich elektrischer Büroma­
schinen
EN 61010 S icherheitsanforderungen an
elektrische Mess­, Steuer­,
Regel­ und Laborgeräte
Teil 1:
Allgemeine Anforderungen
Bei Verwendung elektrischer Betriebs­
mittel in Anlagen und Umgebungsbe­
dingungen mit erhöhten Sicherheitsan­
forderungen sind die entsprechenden
Errichtungsbestimmungen zu beachten.
Waagen zur Verwendung
im gesetzlichen Messwesen:
Richtlinie 90/384/EWG
»Nichtselbsttätige Waagen«
Diese Richtlinie regelt die Bestimmung
der Masse im gesetzlichen Messwesen.
Die zugehörige Konformitätserklä­
rung für eichfähige und von Sartorius
geeichte Waagen mit EG­Bauartzulas­
sung siehe
®
– Signum
Waagen: diese Anleitung
– Sartorius Wägemodul (z.B. IS...­.CE) an
®
Signum
: Anleitung des jeweiligen
Wägemoduls
Sartorius Plattform: Anleitung der Platt­
form Diese Richtlinie regelt ebenfalls
die EG­Eichung durch den Hersteller,
sofern eine EG­Bauartzulassung vorliegt
und der Hersteller von einer von der
Kommission der Europäischen Gemein­
schaften benannten Stelle akkreditiert
ist. Rechtliche Grundlage für Sartorius,
die EG­Eichung durchzuführen, ist
die EG­Richtlinie Nr.90/384/EWG für
nicht selbsttätige Waagen, die ab dem
01.01.1993 im harmonisierten Binnen­
markt gilt, sowie die erteilte Anerken­
nung des diesbezüglichen Qualitätsma­
nagement­Systems der Sartorius durch
MEN (Mess­ und Eichwesen
Niedersachsen) vom 15.02.1993.
Nur für Geräte mit Option Y2:
94/9/EG »Geräte und Schutzsysteme zur
bestimmungsgemäßen Verwendung
in explosionsgefährdeten Bereichen«
Zugehörige europäische Normen:
EN 50014 Allgemeine Bestimmungen
EN 50021 Zündschutzart „n" (*)
EN 50281­1­1 Elektrische Betriebsmit­
tel zur Verwendung in Bereichen mit
brennbarem Staub.
Teil 1­1:
Elektrische Betriebsmittel mit Schutz
durch Gehäuse­Konstruktion und Prü­
fung. (siehe beigefügte Konformitäts­
aussage)
*: Die Norm wurde ersetzt durch
EN 60079­15 Konstruktion, Prüfung
und Kennzeichnung von elektrischen
Betriebsmitteln der Zündschutzart „n",
die von diesen Geräten in den relevan­
ten Punkten ebenfalls eingehalten wird.
Bei Verwendung elektrischer Betriebs­
mittel in Anlagen und Umgebungsbe­
Konformitätserklärung
dingungen mit erhöhten Sicherheitsan­
forderungen sind die entsprechenden
Auflagen zu beachten.
»Neuaufstellung«
ein Service von Sartorius
Service »Neuaufstellung« in
Deutschland
Unser Servicepaket „Neuaufstellung"
bietet folgende Leistungen:
– Aufstellung
– Inbetriebnahme
– Überprüfung
– Einweisung
Wenn die Neuaufstellung der Waage
durch Sartorius erfolgen soll, dann for­
dern Sie einen Kundendienstmitarbeiter
zur Aufstellung an.
Nacheichungen in Deutschland
Die Gültigkeit der Eichung endet mit
Ablauf des übernächsten Kalender­
jahres. Bei einem Einsatz der Waage
in der Füllmengenkontrolle, gemäß
Verordnung über Fertigpackungen,
endet die Gültigkeit mit Ablauf des fol­
genden Kalenderjahres. Nacheichungen
müssen z. Zt. von einem Eichbeamten
durchgeführt werden. Eine rechtzeitige
Nacheichung ist beim örtlichen Eichamt
anzumelden. Bitte beachten Sie ggf. die
Änderungen des Gesetzgebers.
Nacheichungen
im Europäischen Ausland
Die Eichgültigkeitsdauer richtet sich
nach nationalen Vorschriften des Lan­
des, in dem die Waage verwendet wird.
Informationen über die aktuellen in
Ihrem Land gültigen gesetzlichen
Vorschriften sowie über zuständiges
Personal erfragen Sie bitte bei Ihrem
Sartorius­Kundendienst.
Für weitere Informationen zum Thema
»Eichung« stehen Ihnen unsere Kunden­
dienst­Leitstellen zur Verfügung.
Signum 1-2-3
105

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