Konformitätserklärungen
Das EG-Konformitätszeichen auf
Sartorius Geräten
Der Rat der Europäischen Gemeinschaften
hat 1985 ein Konzept zur technischen Har
monisierung und Normung verabschiedet.
Die Organisation zur Überwachung der
richtlinien und normenkonformen
EGKennzeichnung wird in den einzelnen
EUMitgliedstaaten durch Umsetzen der
EGRichtlinien in nationales Recht (Geset
ze) geregelt. Im Dezember 1993 wurde
der Gültigkeitsbereich aller EGRichtlinien
auf die Mitgliedstaaten der Europäischen
Union und Signatarstaaten des Europäi
schen Wirtschaftsraumes erweitert.
Sartorius wendet die EGRichtlinien und
Europäische Normen an, um Geräte nach
dem neuesten Stand der Technik und für
eine lange Gebrauchsdauer anbieten zu
können.
Die EGKennzeichnung darf nur an Waa
gen und zugehörigen Einrichtungen ange
bracht werden, wenn die Konformität mit
folgenden Richtlinien festgestellt wurde:
89/336/EWG »Elektromagnetische
Verträglichkeit (EMV)«
Zugehörige europäische Normen:
1. Elektromagnetische Verträglichkeit:
1.1 F undstellen zu 89/336/EWG: EG
Amtsblatt Nr. 2001/C105/03
EN 613261 E lektrische Betriebs
mittel für Messtechnik,
Leittechnik und Labor
einsatz EMVAnforde
rungen
Teil 1:
A llgemeine Anforde
rungen Störfestigkeit:
Industrielle Bereiche,
kontinuierlicher,
nicht überwachter
Betrieb
Störaussendung: Wohnbereiche, Klasse B
Hinweis:
Modifikationen des Auswertegerätes (nicht
zulässig für das zu eichende Gerät) sowie
der Anschluss nicht von Sartorius geliefer
ter Kabel oder Geräte unterliegen der
Verantwortung des Betreibers und sind von
diesem entsprechend zu prüfen und falls
erforderlich zu korrigieren. Angaben zur
Betriebsqualität (gemäß den o. g. Normen)
sind bei Sartorius erhältlich.
73/23/EWG »Elektrische Betriebsmittel
zur Verwendung innerhalb bestimmter
Spannungsgrenzen«
Zugehörige Europäische Normen:
EN 60950 S icherheit von Einrichtungen
der Informationstechnik, ein
schließlich elektrischer Büroma
schinen
EN 61010 S icherheitsanforderungen an
elektrische Mess, Steuer,
Regel und Laborgeräte
Teil 1:
Allgemeine Anforderungen
Bei Verwendung elektrischer Betriebs
mittel in Anlagen und Umgebungsbe
dingungen mit erhöhten Sicherheitsan
forderungen sind die entsprechenden
Errichtungsbestimmungen zu beachten.
Waagen zur Verwendung
im gesetzlichen Messwesen:
Richtlinie 90/384/EWG
»Nichtselbsttätige Waagen«
Diese Richtlinie regelt die Bestimmung
der Masse im gesetzlichen Messwesen.
Die zugehörige Konformitätserklä
rung für eichfähige und von Sartorius
geeichte Waagen mit EGBauartzulas
sung siehe
®
– Signum
Waagen: diese Anleitung
– Sartorius Wägemodul (z.B. IS....CE) an
®
Signum
: Anleitung des jeweiligen
Wägemoduls
Sartorius Plattform: Anleitung der Platt
form Diese Richtlinie regelt ebenfalls
die EGEichung durch den Hersteller,
sofern eine EGBauartzulassung vorliegt
und der Hersteller von einer von der
Kommission der Europäischen Gemein
schaften benannten Stelle akkreditiert
ist. Rechtliche Grundlage für Sartorius,
die EGEichung durchzuführen, ist
die EGRichtlinie Nr.90/384/EWG für
nicht selbsttätige Waagen, die ab dem
01.01.1993 im harmonisierten Binnen
markt gilt, sowie die erteilte Anerken
nung des diesbezüglichen Qualitätsma
nagementSystems der Sartorius durch
MEN (Mess und Eichwesen
Niedersachsen) vom 15.02.1993.
Nur für Geräte mit Option Y2:
94/9/EG »Geräte und Schutzsysteme zur
bestimmungsgemäßen Verwendung
in explosionsgefährdeten Bereichen«
Zugehörige europäische Normen:
EN 50014 Allgemeine Bestimmungen
EN 50021 Zündschutzart „n" (*)
EN 5028111 Elektrische Betriebsmit
tel zur Verwendung in Bereichen mit
brennbarem Staub.
Teil 11:
Elektrische Betriebsmittel mit Schutz
durch GehäuseKonstruktion und Prü
fung. (siehe beigefügte Konformitäts
aussage)
*: Die Norm wurde ersetzt durch
EN 6007915 Konstruktion, Prüfung
und Kennzeichnung von elektrischen
Betriebsmitteln der Zündschutzart „n",
die von diesen Geräten in den relevan
ten Punkten ebenfalls eingehalten wird.
Bei Verwendung elektrischer Betriebs
mittel in Anlagen und Umgebungsbe
Konformitätserklärung
dingungen mit erhöhten Sicherheitsan
forderungen sind die entsprechenden
Auflagen zu beachten.
»Neuaufstellung«
ein Service von Sartorius
Service »Neuaufstellung« in
Deutschland
Unser Servicepaket „Neuaufstellung"
bietet folgende Leistungen:
– Aufstellung
– Inbetriebnahme
– Überprüfung
– Einweisung
Wenn die Neuaufstellung der Waage
durch Sartorius erfolgen soll, dann for
dern Sie einen Kundendienstmitarbeiter
zur Aufstellung an.
Nacheichungen in Deutschland
Die Gültigkeit der Eichung endet mit
Ablauf des übernächsten Kalender
jahres. Bei einem Einsatz der Waage
in der Füllmengenkontrolle, gemäß
Verordnung über Fertigpackungen,
endet die Gültigkeit mit Ablauf des fol
genden Kalenderjahres. Nacheichungen
müssen z. Zt. von einem Eichbeamten
durchgeführt werden. Eine rechtzeitige
Nacheichung ist beim örtlichen Eichamt
anzumelden. Bitte beachten Sie ggf. die
Änderungen des Gesetzgebers.
Nacheichungen
im Europäischen Ausland
Die Eichgültigkeitsdauer richtet sich
nach nationalen Vorschriften des Lan
des, in dem die Waage verwendet wird.
Informationen über die aktuellen in
Ihrem Land gültigen gesetzlichen
Vorschriften sowie über zuständiges
Personal erfragen Sie bitte bei Ihrem
SartoriusKundendienst.
Für weitere Informationen zum Thema
»Eichung« stehen Ihnen unsere Kunden
dienstLeitstellen zur Verfügung.
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