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Konformitätserklärungen - Sartorius Factory FC Serie Betriebsanleitung

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Konformitätserklärungen
Der Rat der Europäischen Gemeinschaften
hat 1985 ein Konzept zur technischen
Harmonisierung und der Normung
verabschiedet. Die Organisation zur
Überwachung der richtlinien- und
normenkonformen EG-Kennzeichnung
wird in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten
durch Umsetzen der EG-Richtlinien in
nationales Recht (Gesetze) geregelt. Im
Dezember 1993 wurde der Gültigkeits-
bereich aller EG-Richtlinien auf die
Mitgliedstaaten der Europäischen Union
und Signatarstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraumes erweitert.
Sartorius wendet die EG-Richtlinien und
Europäische Normen an, um Geräte nach
dem neuesten Stand der Technik und für
eine lange Gebrauchsdauer anbieten zu
können.
Die C-Kennzeichnung darf nur an
Waagen und zugehörigen Einrichtungen
angebracht werden, wenn die Konformität
mit folgenden Richtlinien festgestellt
wurde:
89/336/EWG »Elektromagnetische
Verträglichkeit (EMV)«
Zugehörige Europäische Normen:
1. Elektromagnetische Verträglichkeit:
1.1 Fundstellen zu 89/336/EWG:
EG-Amtsblatt Nr. 2001/C105/03
EN 61326-1
Elektrische Betriebsmittel für Messtechnik,
Leittechnik und Laboreinsatz
EMV-Anforderungen
Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Störfestigkeit:
Industrielle Bereiche, kontinuierlicher,
nicht überwachter Betrieb
Störaussendung:
Wohnbereiche, Klasse B
Hinweis:
Modifikationen des Auswertegerätes
(nicht zulässig für das zu eichende Gerät)
sowie der Anschluss nicht von Sartorius
gelieferter Kabel oder Geräte unterliegen
der Verantwortung des Betreibers.
Angaben zur Betriebsqualität (gemäß den
o.g. Normen) sind bei Sartorius erhältlich.
Richtlinie 73/23/EWG »Elektrische
Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb
bestimmter Spannungsgrenzen«
Zugehörige Europäische Normen:
EN 60950
Sicherheit von Einrichtungen der Informa-
tionstechnik, einschließlich elektrischer
Büromaschinen
EN 61010
Sicherheitsanforderungen an elektrische
Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte
Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Bei Verwendung elektrischer Betriebsmittel
in Anlagen und Umgebungsbedingungen
mit erhöhten Sicherheitsanforderungen
sind die Auflagen gemäß den zutreffenden
Errichtungsbestimmungen zu beachten.
94/9/EG »Geräte und Schutzsysteme zur
bestimmungsmäßigen Verwendung in
explosionsgefährdeten Bereichen«
Zugehörige europäische Normen:
EN 50014
Allgemeine Bestimmungen
EN 50020
Eigensicherheit
EN 50281-1-1
Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung
in Bereichen mit brennbarem Staub.
Teil 1:1:
Elektrische Betriebsmittel mit Schutz durch
Gehäusekonstruktion und Prüfung. (siehe
beigefügte EG-Baumusterprüfbescheini-
gung)
Waagen zur Verwendung im gesetzlichen
Messwesen:
Richtlinie 90/384/EWG
»Nichtselbsttätige Waagen«
Diese Richtlinie regelt die Bestimmung der
Masse im gesetzlichen Messwesen.
Die zugehörige Konformitätserklärung für
von SARTORIUS geeichte Waagen mit EG-
Bauartzulassung siehe übernächste Seite.
Diese Richtlinie regelt ebenfalls die
Durchführung der EG-Eichung durch den
Hersteller, sofern eine EG-Bauartzulassung
vorliegt und der Hersteller für diese Tätig-
keiten von einer von der Kommission der
Europäischen Gemeinschaften benannten
Stelle akkreditiert ist.
Rechtliche Grundlage für Sartorius, die
EG-Eichung durchzuführen, ist die EG-
Richtlinie Nr. 90/384/ EWG für nicht selbst-
tätige Waagen, die ab dem 01.01.1993 im
harmonisierten Binnenmarkt gilt, sowie die
erteilte Anerkennung des diesbezüglichen
Qualitätsmanagement Systems der Sartorius
AG durch das Niedersächsische Landesver-
waltungsamt -Eichwesen vom 15.02.1993.
Weitere Informationen zu dem EG-Zeichen
auf Sartorius Geräten sind erhältlich unter
der Publikations-Nr. W- -0052-d93081.
»Neuaufstellung« ein Service
von Sartorius
Service »Neuaufstellung«
in Deutschland
Unser Servicepaket »Neuaufstellung«
bietet Ihnen eine Reihe wichtiger
Leistungen, die Ihnen ein zufrieden-
stellendes Arbeiten garantieren:
– Aufstellung
– Inbetriebnahme
– Überprüfung
– Einweisung
Wenn die Neuaufstellung der Waage
durch Sartorius erfolgen soll, dann
fordern Sie einen Kundendienst-
mitarbeiter an.
Nacheichungen in Deutschland
Die Gültigkeit der Eichung endet mit
Ablauf des übernächsten Kalenderjahres.
Bei einem Einsatz der Waage in der
Füllmengenkontrolle, gemäß Verord-
nung über Fertigpackungen, endet die
Gültigkeit mit Ablauf des folgenden
Kalenderjahres. Nacheichungen müssen
z.Zt. von einem Eichbeamten durch-
geführt werden. Eine rechtzeitige
Nacheichung ist beim örtlichen Eichamt
anzumelden. Bitte beachten Sie ggf.
die Änderungen des Gesetzgebers.
Nacheichungen im Europäischen
Ausland
Die Eichgültigkeitsdauer richtet sich
nach nationalen Vorschriften des
Landes, in dem die Waage verwendet
wird. Informationen über die aktuellen
in Ihrem Land gültigen gesetzlichen
Vorschriften sowie über zuständiges
Personal erfragen Sie bitte bei Ihrem
SARTORIUS-Kundendienst.
Für weitere Informationen zum Thema
»Eichung« stehen Ihnen unsere
Kundendienst-Leitstellen zur Verfügung.
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