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Konformitätserklärungen - Sartorius Cubis-Serie Betriebsanleitung

Elektronische semimikro-, mikro-, präzisions- und analysenwaagen modelle mse
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Konformitäts erklärungen
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Betriebsanleitung Cubis MSE
Konformitäts erklärungen
Waagen zur Verwendung im gesetzli chen Messwesen: Richtlinie 2009/23/EG
»Nichtselbsttätige Waagen«
Diese Richtlinie regelt die Bestimmung der Masse im gesetzlichen Messwesen.
Die zugehörige Konformitätserklärung für von SARTORIUS geeichte Waagen mit
EG-Bauartzulassung siehe übernächste Seite.
Die se Richt li nie re gelt eben falls die Durch füh rung der EG-Ei chung durch den
Her stel ler, so fern eine EG-Bau art zu las sung vor liegt und der Her stel ler für die se
Tä tig kei ten von ei ner von der Kom mis si on der Eu ro päi schen Ge mein schaf ten
benannten Stelle akkreditiert ist.
Rechtliche Grund la ge für Sartorius, die EG-Eichung durchzuführen, ist die
EG-Richt linie Nr. 2009/23/EG für nichtselbst tätige Waagen, die ab dem 01.01.1993
im har mo ni sier ten Bin nen markt gilt, sowie die erteilte Anerkennung des diesbezüg-
lichen Qualitätsmanagement Systems der Sartorius durch das MEN Mess- und Eich-
wesen Niedersachsen vom 15.02.1993.
Service »Neuaufstellung« in Deutschland
Unser Servicepaket »Neuaufstellung« bietet Ihnen eine Reihe wichtiger Leistun gen,
die Ihnen ein zufriedenstellendes Arbeiten garantieren:
– Aufstellung
– Inbetriebnahme
– Überprüfung
– Ein wei sung
Wenn die Neuaufstellung der Waage durch Sartorius er fol gen soll, dann for dern Sie
einen Kundendienst mitarbeiter an.
Nacheichungen in Deutsch land
Die Gültigkeit der Eichung endet mit Ablauf des übernächsten Ka len der jahres.
Bei einem Einsatz der Waa ge in der
Füllmengenkontrolle, gemäß Verordnung über Fer tig pac kun gen, endet die
Gültigkeit mit Ablauf des folgenden Ka len der jah res. Nach eichungen müssen
z. Zt. von einem Eichbeamten durchgeführt werden. Eine rechtzeitige Nach ei chung
ist beim örtlichen Eichamt anzumelden. Bitte beachten Sie ggf. die Änderungen
des Gesetzgebers.
Nacheichungen im Europäischen Ausland
Die Eichgültigkeitsdauer richtet sich nach nationalen Vorschriften des Landes,
in dem die Waage ver wen det wird. Informationen über die aktuellen in Ihrem Land
gültigen gesetzlichen Vorschriften sowie über zuständiges Per so nal er fra gen Sie
bitte bei Ihrem SARTORIUS-Kun den dienst.
Für weitere Informationen zum Thema »Eichung« stehen Ihnen unsere Kun den-
dienst-Leitstellen zur Ver fü gung.

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