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Konformitätserklärungen - Sartorius Masterpro Serie LP-Modelle Betriebsanleitung

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Konformitätserklärungen
Die CE-Kennzeichnung auf Sartorius
Geräten
Der Rat der Europäischen Gemein-
schaften hat 1985 ein Konzept zur
technischen Harmonisierung und
der Normung verabschiedet. Die
Organisation zur Überwachung der
richtlinien- und normenkonformen
CE-Kennzeichnung wird in den
einzelnen EU-Mitgliedstaaten durch
Umsetzen der EG-Richtlinien in
nationales Recht (Gesetze) geregelt.
Im Dezember 1993 wurde der
Gültigkeitsbereich aller EG-Richtlinien
auf die Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Union und Signatarstaaten
des Europäischen Wirtschaftsraumes
erweitert.
Sartorius wendet die EG-Richtlinien
und europäischen Normen an,
um Geräte nach dem neuesten
Stand der Technik und für eine lange
Gebrauchsdauer anbieten
zu können.
Die CE-Kennzeichnung darf nur an
Waagen und zugehörigen Einrichtun-
gen angebracht werden, wenn die
Konformität mit folgenden Richtlinien
festgestellt wurde:
90
Richtlinie 89/336/EWG »Elektro-
magnetische Verträglichkeit (EMV)«
Zugehörige europäische Normen:
Störaussendung:
EN 50081-1
Wohnbereich, Geschäfts-
und Gewerbebereiche sowie
Kleinbetriebe
EN 50081-2
Industriebereich
Störfestigkeit:
EN 50082-1
Wohnbereich, Geschäfts-
und Gewerbebereiche sowie
Kleinbetriebe
EN 50082-2
Industriebereich
Hinweis:
Modifikationen der Geräte sowie
der Anschluß von nicht von Sartorius
gelieferten Kabeln oder Geräten
unterliegen der Verantwortung
des Betreibers und sind von diesem
entsprechend zu prüfen und falls
erforderlich zu korrigieren. Sartorius
stellt auf Anfrage Angaben zur
Betriebsqualität zur Verfügung
(gemäß den o.g. Normen zur
Störfestigkeit).
Richtlinie 73/23/EWG
»Elektrische Betriebsmittel zur
Verwendung innerhalb bestimmter
Spannungsgrenzen«
Zugehörige europäische Normen:
EN 60950
Sicherheit von Einrichtungen der
Informationstechnik, einschließlich
elektrischer Büromaschinen
EN 61010 Sicherheitsanforderun-
gen an elektrische Meß-, Steuer-,
Regel- und Laborgeräte
Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Bei Verwendung elektrischer
Betriebsmittel in Anlagen und Umge-
bungsbedingungen mit erhöhten
Sicherheitsanforderungen sind
die Auflagen gemäß den zutreffen-
den Errichtungsbestimmungen
zu beachten.
Waagen zur Verwendung im
gesetzlichen Meßwesen:
Richtlinie 90/384/EWG
»Nichtselbsttätige Waagen«
Diese Richtlinie regelt die Bestim-
mung der Masse im gesetzlichen
Meßwesen.
Die zugehörige Konformitätser-
klärung für von SARTORIUS geeichte
Waagen mit EG-Bauartzulassung
siehe übernächste Seite.
Diese Richtlinie regelt ebenfalls die
Durchführung der EG-Eichung
durch den Hersteller, sofern eine EG-
Bauartzulassung vorliegt und der
Hersteller für diese Tätigkeiten
von einer von der Kommission der
Europäischen Gemeinschaften
benannten Stelle akkreditiert ist.
Rechtliche Grundlage für Sartorius,
die EG-Eichung durchzuführen, ist
die EG-Richtlinie Nr. 90/384/
EWG für nicht selbsttätige Waagen,
die ab dem 01.01.1993 im harmo-
nisierten Binnenmarkt gilt, sowie
die erteilte Anerkennung des dies-
bezüglichen Qualitätsmanagement-
Systems der Sartorius AG durch
das Niedersächsische Landes-
verwaltungsamt – Eichwesen – vom
15.02.1993.
Weitere Informationen zu der
CE-Kennzeichnung auf Sartorius
Geräten sind erhältlich unter der
Publikations-Nr.W- -0052-d93081.

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