Abb. 14: Ladekennlinien
Montage- und Betriebsanleitung
Zentralbatteriesystem EURO ZB.1
Batterie
4.1
Batteriepflege und Kontrolle
Inspektion
Die folgenden Mindest-Prüfvorschriften müssen eingehalten und notiert werden,
um die volle Lebensdauer aller Batterien zu gewährleisten. Durch unvollständige
Aufzeichnung und / oder nicht durchgeführte Prüfung der Batterie kann die Garantie
rechtsungültig werden.
Mindestens alle 6 Monate sind zu messen und aufzuzeichnen:
1. Spannung der einzelnen Batterieblöcke bei abgeschaltetem Ladegerät.
2. Ladeerhaltungsspannung der einzelnen Batterieblöcke.
3. Ladeerhatlungsspannung der Batterieanlage.
Jährliche Kontrolle:
1. Wiederholen der halbjährlichen Kontrolle.
2. Alle Anschlüsse sind auf Sauberkeit, Durchgängigkeit und Widerstand zu
prüfen.
3. Alle Anschlüsse sind entsprechend den empfohlenen Werten mit einem
Drehmomentschlüssel nachzuziehen.
4. Kontrolle der Batterieaufstellung bzw. -unterbringung.
5. Kontrolle der Be- und Entlüftung
6. Die Batterien sind zu entladen und der Zustand der Batterie ist zu kontrollieren
(nach VDE 0108)
Es dürfen nur auslaufsichere Batterien eingebaut werden!
Batterie-Ladeeinrichtung
Die von CEAG angebotenen, wartungsarmen Batterien werden schonend nach
nebenstehender I/U-Ladekennlinie temperaturabhängig geladen. Je nach Ladezu-
stand der Batterien erfolgt eine Aktivierung der Starkladung (über Lademodule), so
dass die Batterien ohne Überschreiten der Gasungsspannung schnell aufgeladen
werden.
Das Ladeüberwachungsverfahren überprüft die Ladung kontinuierlich und meldet
sofort Fehler wie Batteriekreis-Unterbrechung, ein defektes Ladeteil oder eine hoch-
ohmige Zelle.
Hinweis: Vor Inbetriebnahme der Batterie muss sichergestellt werden, dass die ein-
gestellte Erhaltungsladespannung mit den Batterieherstellerangaben übereinstimmt.
Anmerkung: Unter normalen Ladebedingungen treten keine Gase aus. Nachfüllen
von destilliertem Wasser ist nicht möglich, da die Batterien fest ver-
schlossen sind. Höhere Temperaturen führen zu einer Verkürzung der
Lebensdauer (vgl. „Betriebstemperatur der Batterien" auf der vorange-
henden Seite).
Achtung!
Die Batterien für den Notbetrieb dürfen max. drei Monate ohne La-
dung gelagert werden!
Wird die Netzversorgung des Zentralbatteriesystems EURO ZB.1
länger als drei Tage unterbrochen, müssen die Batteriekreise freige-
schaltet werden (Batteriesicherung entfernen). Die Ausführung dieser
Arbeit ist Elektro-Fachpersonal vorbehalten (vgl. hierzu „12.5 Prüfen /
Austauschen der Sicherungen").
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CEAG Notlichtsysteme GmbH