Beschaffenheit der zu transportierenden Last
Der Bediener muss sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Lasten überzeugen. Es
dürfen nur sicher und sorgfältig aufgesetzte Lasten bewegt werden. Besteht die
Gefahr, dass Teile der Last kippen oder herabfallen können, sind geeignete
Schutzmaßnahmen zu verwenden.
Sicherungen gegen Absturz
Der Fahrer darf die Fahrerkabine in angehobener Stellung nicht verlassen - das
Übersteigen in bauliche Einrichtungen oder auf andere Flurförderzeuge sowie das
Übersteigen
der
Sicherheitseinrichtungen,
wie
Schutzgeländer
und
Sicherheitsschranken, ist nicht zulässig. Bei längs eingelagerten Europaletten sind
Packstücke ohne Hilfsmittel möglicherweise nicht von der Bedienerplattform
erreichbar. Der Betreiber hat dem Bedienpersonal geeignete Hilfsmittel zur
Verfügung zu stellen, um die Packstücke ohne Gefahr kommissionieren zu können.
Das
Begehen
von
Ladehilfsmitteln
ist
nur
mit
entsprechenden
Sicherheitsvorrichtungen wie z.B. Palettenumwehrung und Palettenkippsicherung
gestattet.
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