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4.14 Aufnehmen, Transportieren Und Absetzen Von Ladeeinheiten - Jungheinrich EKS 110 Betriebsanleitung

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4.14 Aufnehmen, Transportieren und Absetzen von Ladeeinheiten

Z
Die Queraufnahme von Langgut ist nicht zulässig.
Z
Begehen des Lastteils ist verboten (außer bei Option Palettenumwehrung (o))
Ladeeinheiten aufnehmen
Voraussetzungen
– Ladeeinheit ordnungsgemäß palettiert.
– Gabelzinkenabstand für die Palette geprüft und ggf. eingestellt.
– Gewicht der Ladeeinheit entspricht der Tragfähigkeit des Flurförderzeugs.
– Gabelzinken bei schweren Lasten gleichmäßig belastet.
Vorgehensweise
• Flurförderzeug langsam an die Palette heranfahren.
• Gabelzinken langsam in die Palette einführen, bis der Gabelrücken an der Palette
anliegt.
Z
Die Ladeeinheit darf nicht mehr als 50 mm über die Spitzen der Gabelzinken
hinausragen.
Ladeeinheiten transportieren
Voraussetzungen
– Einwandfreie Bodenbeschaffenheit.
Vorgehensweise
• Flurförderzeug feinfühlig beschleunigen.
• Flurförderzeug mit gleichmäßiger Geschwindigkeit fahren.
• Die Ladeeinheit außerhalb des Regalganges möglichst niedrig über Flur
transportieren. Bodenfreiheit beachten.
Ladeeinheiten absetzen
Voraussetzungen
– Lagerstelle für Lagerung der Last geeignet.
Vorgehensweise
• Flurförderzeug vorsichtig an die Lagerstelle heranfahren.
• Lastaufnahmemittel soweit absenken, dass die Gabelzinken von der Last frei sind.
Z
Hartes Aufsetzen der Last vermeiden, um Ladegut und Ladehilfsmittel nicht zu
beschädigen.
• Gabelzinken vorsichtig aus der Palette fahren.
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