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6.2 INBETRIEBSETZUNG

a
Die Inbetriebsetzung darf erst erfolgen, nachdem
alle Abnahmeschritte erfolgreich ausgeführt wur-
den.
a
Informieren Sie den Inhaber vor der Inbetriebset-
zung der Automation über die noch vorhandenen
Gefahren und Risiken.
a
Eine teilweise Inbetriebnahme oder eine Inbetrieb-
nahme unter „provisorischen" Bedingungen ist un-
zulässig.
Zur Ausführung der Inbetriebsetzung:
1.
Erstellen Sie die technischen Unterlagen der Automa-
tion, die folgende Dokumente enthalten muss: Eine Ge-
samtzeichnung der Automation, den Schaltplan mit den
ausgeführten Stromanschlüssen, die Analyse der vorhan-
denen Risiken und die entsprechenden angewandten Lö-
sungen, die Konformitätserklärung des Herstellers für alle
benutzten Vorrichtungen und die vom Installateur ausge-
füllte Konformitätserklärung
Am Schrankenheber dauerhaft ein Etikett oder Schild be-
2.
festigen, das Hinweise zum Entriegeln und manuellen Be-
wegen enthält „Abbildung 41„
41
3.
Am Schrankenheber ein Schild anbringen, das mindes-
tens folgende Daten enthält: Typ des Antriebs, Name
und Adresse des Herstellers (Verantwortlicher der „Inbe-
triebsetzung"), Seriennummer, Baujahr und CE-Kennzei-
chen
die Konformitätserklärung der Automation ausfüllen und
4.
dem Eigentümer aushändigen
5.
die „Bedienungsanleitung" der Automation ausfüllen und
dem Eigentümer aushändigen
6.
den „Wartungsplan" der Automation, der alle Wartungsan-
weisungen der einzelnen Vorrichtungen enthalten muss,
ausfüllen und dem Inhaber aushändigen.
l
Für die gesamte aufgeführte Dokumentation stellt
Nice über seinen Kundendienst Bedienungsanlei-
tungen, Leitfäden und bereits ausgefüllte Formula-
re bereit.
20 – DEUTSCH

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