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Information Für Den Stromkunden - NZR ITZD Produkthandbuch

Digitalen industriezähler
Inhaltsverzeichnis

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1.3 Information für den Stromkunden
Hinweise gemäß der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt:
Der Verwender hat für die Stromkunden, bei denen die Geräte verwendet werden, das
Zustandekommen der in Rechnung gestellten Leistungs- und Arbeitswerte transparent
zu machen. „Transparent machen" heißt, durch Information die Voraussetzungen für die
Stromkunden schaffen, unter Zuhilfenahme geeichter Anzeigen der bei ihnen
verwendeten Zähler das Zustandekommen der Rechnungsposten in der Stromrechnung
nachvollziehen zu können.
Insbesondere ist dabei auch darüber zu informieren,
welche der von den Geräten angezeigten Werte überhaupt Ergebnisse geeichter
-
Funktionen sind,
dass nicht angezeigte Werte nicht für Verrechnungszwecke verwendbar sind und
-
dass angezeigte Werte, die Ergebnisse nicht geeichter Funktionen sind, rein
informativen Charakter haben und ebenfalls nicht für Verrechnungszwecke
verwendet werden können.
Die Messgeräte müssen im Übrigen so verwendet werden, dass die Ablesbarkeit der
verrechnungsrelevanten Messergebnisse und der Fehlermeldungen auch für die
Stromkunden gegeben ist.
Wenn der Zähler so konfiguriert ist, dass er Impulse von externen Zählern registrieren
kann, gilt folgendes:
Die entsprechenden Anzeigen von Messergebnissen, die aus den frequenzanalogen
Informationen an dem Impulseingang gebildet werden, können nur insoweit für
Verrechnungszwecke verwendet werden, wie es sich gemäß § 9, Absatz 2, der
Eichordnung um eine unveränderte Wiederholung geeicht angezeigter Messwerte
handelt. D.h. insbesondere zeitlich bzw. mit Tarifen bewertete Ergebnisse oder mit
Faktoren multiplizierte Ergebnisse oder Ergebnisse der Maximumermittlung können nicht
für Verrechnungszwecke verwendet werden.
Nordwestdeutsche Zählerrevision Ing. Aug. Knemeyer GmbH & Co. KG
Heideweg 33 | 49196 Bad Laer | Germany | Tel. +49 (0) 54 24-29 28-0 | Fax. +49 (0) 54 24-29 28-77 | www.nzr.de
S t a n d
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