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Vorbemerkungen; Sicherheitshinweise; Wartungs- Und Garantiehinweise; Information Für Den Stromkunden - NZR EcoCount R Produkthandbuch

Elektronischen impulsgeberzähler
Inhaltsverzeichnis

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1 Vorbemerkungen

In diesem Handbuch sind alle Ausführungsvarianten des EcoCount R der Generation G
beschrieben. Beachten Sie, dass die Zähler in Bezug auf Konfiguration,
Datenschnittstellen, Ausgänge u. a. unterschiedlich ausgeführt sein können.
Möglicherweise sind daher Zählermerkmale beschrieben, die auf den von Ihnen
eingesetzten Zähler nicht zutreffen.

1.1 Sicherheitshinweise

Die Zähler sind ausschließlich zur Messung von elektrischer Energie zu verwenden
und dürfen nicht außerhalb der spezifizierten technischen Daten betrieben werden
(siehe Typenschild).
Bei der Installation oder beim Wechseln des Zählers müssen die Leiter, an die der
Zähler angeschlossen ist, spannungsfrei sein. Es dürfen nur die dafür vorgesehenen
Schraubenklemmen benutzt werden. Das Berühren unter Spannung stehender Teile ist
lebensgefährlich! Deshalb sind die entsprechenden Vorsicherungen zu entfernen und so
aufzubewahren, dass andere Personen diese nicht unbemerkt wieder einsetzen können.
Vor dem Öffnen müssen unbedingt die Sekundärkreise der Stromwandler (an den
Prüfklemmen) kurzgeschlossen werden. Die entstehende Hochspannung am
unterbrochenen Stromwandler ist lebensgefährlich und zerstört den Stromwandler.
Die ortsüblichen Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten. Die Installation der Zähler darf
nur von fachkundigem und entsprechend geschultem Personal erfolgen.

1.2 Wartungs- und Garantiehinweise

Der Zähler ist wartungsfrei. Bei Schäden (z.B. durch Transport, Lagerung) dürfen selbst
keine Reparaturen vorgenommen werden.
Beim Öffnen des Zählers erlischt der Garantieanspruch. Gleiches gilt, falls ein Mangel
auf äußere Einflüsse zurückzuführen ist (z.B. Blitz, Wasser, Brand, extreme
Temperaturen und Witterungsbedingungen, unsachgemäße oder nachlässige
Verwendung bzw. Behandlung).
1.3 Information für den Stromkunden
Hinweise gemäß der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt:
Die Eichordnung verpflichet diejenigen, die im Sinne des Eichrechts Verwender der
Elektrizitätszähler sind, Messgeräte so zu handhaben, dass die Richtigkeit der Messung
gewährleistet ist.
Entsprechende Verwender sind grundsätzlich Netzbetreiber und Netznutzer.
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