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Sicherheitstechnische Hinweise; Bestimmungsgemäße Verwendung - Agria 3600 Betriebsanleitung

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1 Sicherheitstechnische Hinweise

1 Sicherheitstechnische Hinweise
Vor Inbetriebnahme die Betriebsanlei-
tung durchlesen und beachten:
Warnschild
In dieser Betriebsanleitung haben wir
alle Stellen, die Ihre Sicherheit betreffen,
mit diesem Zeichen versehen. Geben
Sie alle Sicherheitsanweisungen auch
an andere Benutzer weiter.
Bestimmungsgemäße Ver-
wendung
Die Maschine entspricht dem Stand der
Technik sowie den geltenden Sicher-
heitsbestimmungen zum Zeitpunkt des
Inverkehrbringens im Rahmen der be-
stimmungsgemäßen Verwendung. Kon-
struktiv konnten weder der vorhersehba-
re Fehlgebrauch noch die Restgefahren
vermieden werden, ohne die bestim-
mungsgemäße
Funktionalität
schränken.
Der Einachsschlepper agria 3600 ist
eine handgeführte selbstfahrende ein-
achsige Arbeitsmaschine, die nach der
Agria-Verkaufsliste
baugeräte und/oder ziehen kann. Ein-
satz z.B. Bodenbearbeitung, Winter-
dienst und Kehren, Gras- und Wiesen-
mähen
(bestimmungsgemäßer
brauch).
Jeder darüber hinaus gehende Ge-
brauch gilt als nicht bestimmungsge-
mäß. Für hieraus resultierende Schäden
haftet der Hersteller nicht, das Risiko
hierfür trägt allein der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung
gehört auch die Einhaltung der vom
Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-,
Wartungs- und Instandhaltungsbedin-
gungen.
Eigenmächtige Veränderungen an der
Maschine und insbesondere an den
Sicherheitseinrichtungen
einzu-
freigegebene
An-
Ge-
können
zu
Einachsschlepper agria 3600
erhöhten
Gefährdungen
schließen eine Haftung des Herstellers
für daraus resultierende Schäden aus.
Bei der Verwendung der Maschine auf
öffentlichen Straßen - z.B. auch bei
Transportfahrten - müssen die Bestim-
mungen
der
nationalen Straßenver-
kehrsvorschriften eingehalten werden
(Kennzeichnung, Beleuchtung etc.).
ACHTUNG: Die Maschine darf im öffent-
lichen Straßenverkehr nicht mit einem
Anhänger betrieben werden, da die
Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt
sind.
Ein Anhänger für den Betrieb an dem
Einachsschlepper ist im Verkaufspro-
gramm der Agria-Werke nicht enthalten.
Ein Gutachten für die Erlangung der
Einzelbetriebserlaubnis gem. §21 StVZO
ist für den Einachsschlepper hersteller-
seitig nicht erhältlich.
Eigenmächtige Kombinationen des Ein-
achsschleppers mit einem Anhänger
schließen eine Haftung der Agria-Werke
aus!
Die Maschine ist für den gewerblichen
und privaten Einsatz bestimmt.
Die Maschine muss entsprechend den
Vorgaben in der Betriebsanleitung be-
trieben werden. Gegebenenfalls sind
weitere Bediener zu unterweisen.
Jede nicht bestimmungsgemäße Ver-
wendung sowie alle nicht in dieser Anlei-
tung beschriebenen Tätigkeiten an der
Maschine
sind
brauch außerhalb der gesetzlichen Haf-
tungsgrenzen des Herstellers.
Bei nicht bestimmungsgemäßer Ver-
wendung der Maschine werden Perso-
nen gefährdet, können die Maschine
und andere Sachwerte des Betreibers
beschädigt werden und kann die Funkti-
on der Maschine beeinträchtigt sein.
führen
und
unerlaubter
Fehlge-
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