Einfahren und wirtschaftlicher
Fahrstil
Einfahren
Jeweilige Bestimmungen zum Einfahren von
neuen Teilen beachten.
Motor einfahren
Ein neuer Motor muss während der ersten
1500 Kilometer (1000 Meilen) eingefahren
werden. Während der ersten Betriebsstunden
hat der Motor eine höhere innere Reibung als
später, wenn sich alle beweglichen Teile auf-
einander abgestimmt haben.
Die Fahrweise der ersten 1500 Kilometer
(1000 Meilen) beeinflusst auch die Motor-
qualität. Auch danach sollte – insbesondere
bei kaltem Motor – mit moderaten Motor-
drehzahlen gefahren werden, um den Motor-
verschleiß zu verringern und die mögliche Ki-
lometerlaufleistung zu steigern. Nicht mit zu
niedriger Drehzahl fahren. Immer herunter-
schalten, wenn der Motor nicht mehr „rund"
läuft. Bis 1000 Kilometer (600 Meilen) gilt:
●
Kein Vollgas geben.
Den Motor nicht mehr als mit 2/3 der
●
Höchstdrehzahl beanspruchen.
Nicht mit einem Anhänger fahren.
●
Von 1000 bis 1500 Kilometern (600 bis
1000 Meilen) die Fahrleistung allmählich auf
Fahren
die volle Geschwindigkeit und höchste Mo-
tordrehzahl steigern.
Neue Reifen und Bremsbeläge einfahren
Neue Reifen und Reifen ersetzen
●
te 306
Informationen zu den Bremsen
●
Umwelthinweis
Wenn der neue Motor schonend eingefahren
wird, erhöht sich die Lebensdauer des Motors
bei gleichzeitig geringerem Motorölver-
brauch.
Umweltverträglichkeit
Bei der Konstruktion, Materialauswahl und
Herstellung Ihres neuen SEAT spielt der Um-
weltschutz eine wichtige Rolle.
Konstruktive Maßnahmen zur Begünstigung
des Recyclings
●
Demontagefreundliche Gestaltung der Ver-
bindungen
●
Vereinfachte Demontage durch Modulbau-
weise
●
Verbesserte Sortenreinheit der Werkstoffe.
●
Kennzeichnung von Kunststoffteilen und
Elastomeren nach ISO 1043, ISO 11469 und
ISO 1629.
Materialauswahl
Verwendung von wiederverwertbarem Ma-
●
terial.
Verwendung von kompatiblen Kunststoffen
●
›››
Sei-
innerhalb einer Gruppe, wenn deren Kompo-
nenten nicht leicht voneinander trennbar
›››
sind.
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●
Verwendung von wiederverwertbarem
und/oder wiederverwertetem Material.
●
Verringerung von flüchtigen Bestandteilen
der Kunststoffe, einschließlich des Geruchs.
●
Verwendung von FCKW-freien Kältemitteln.
Verbot, abgesehen von den gesetzlich fest-
gelegten Ausnahmen (Anhang II der Richtli-
nie 2000/53/EG über Altfahrzeuge), von
Schmermetallen: Cadmium, Blei, Quecksilber
und sechswertiges Chrom.
Herstellung
●
Verringerung des Lösungsmittelanteils in
Hohlraumschutzwachsen.
●
Verwendung von Kunststoffschutzfolien für
den Transport von Fahrzeugen.
●
Verwendung lösungsmittelfreier Klebstoffe.
●
Einsatz von FCKW-freien Kältemitteln in Käl-
teerzeugungssystemen.
●
Recycling und energetische Verwertung von
Abfällen (RDF).
●
Verbesserung der Abwasserqualität.
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