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2.5. BRANDSCHUTZ

Allgemeine Hinweise zum Brandschutz
Kaminöfen sind Wärmeerzeuger und unterliegen Vorschriften und notwen-
digen Maßnahmen zum Brandschutz. Schon bei der Wahl des Aufstellortes
sind die Brandschutzbestimmungen und die Mindestabstände des Geräts zu
beachten. Grundsätzlich muss ein Wandabstand zur Rückwand von
mind. 5 cm eingehalten werden. Aus Gründen der Sicherheit und des
Brandschutzes sind bei zu schützenden Wänden oder brennbaren
Bauteilen größere Abstände zu berücksichtigen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die einzuhaltenden Abstände je nach
Art des Kaminofens und Art der bauseitigen Aufstellsituation dargestellt.
Ordnen Sie anhand der Skizzen (Abb. 9­11) ihre Aufstellsituation ein und
achten Sie auf Einhaltung der angegebenen Abstände.
Beachten Sie bei der Aufstellung die Hinweise zum Brandschutz und
fragen ihren zuständigen Schornsteinfeger.
• Nichtbrennbare und nicht zu schützende Aufstellwände sind durch ihren
Aufbau und ihrer Materialart geeignet Temperaturen größer 85°C dau-
erhaft ausgesetzt zu sein. Brennbare und zu schützende Aufstellwände
(z.B. Holzständerbauweise) müssen gegen Temperaturen größer 85°C
geschützt werden.
Vor der Aufstellung des Kaminofens ist es notwendig die Aufstellwände zu
bewerten. Kann die Art der Aufstellwand nicht eindeutig zugewiesen werden,
muss ein Fachmann (u.a. auch der Schornsteinfeger) hinzugezogen werden.
• Tapeten als Wandbeläge sind gemäß DIN 4102-1 keine brennbaren Bau-
teile und benötigen keine besonderen Vorkehrungen zum Brandschutz.
• Beachten Sie bitte, dass die angegebenen Mindestabstände zu Rück-
und Seitenwänden bei drehbaren Geräten angepasst werden müssen.
• Beachten Sie den Mindestabstand vom Schornsteinverbindungsstück zu
brennbaren Bauteilen („2.7. Verbindungsstücke" auf Seite 20).
• Oberhalb der Feuerstätte dürfen sich im Abstand von 50 cm keine
brennbaren Gegenstände befinden!
Bodenbeläge im Nahbereich
Vor der Feuerraumöffnung sind Fußböden aus brennbaren Materialien durch
einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen zu schützen. Der Belag muss
sich nach vorn über mindestens 50 cm und seitlich jeweils mindestens
über 30 cm (Abb.9­11) (gemessen von der Feuerraumöffnung bzw. der
Sichtscheibe) erstrecken!
Im Strahlungsbereich von 80 cm (Abb.9­11) vor der Feuerraumtür bzw.
Sichtscheibe dürfen keine brennbaren Bauteile, Möbel, Vorhänge oder
Dekorationen aufgestellt werden. Dieser Abstand kann auf 40 cm verrin-
gert werden, wenn zwischen Feuerstätte und brennbaren Bauteilen ein
beidseitig belüftetes Strahlschutzblech aufgestellt wird. Die Abnahme ihres
Kaminofens vor der Inbetriebnahme wird vom zuständigen Schornsteinfeger
vorgenommen. Dieser kann/sollte Sie im Vorfeld auch über die Aufstell-
bedingungen vor Ort beraten und Ihnen Hinweise zum ordnungsgemäßen
Aufbau ihres Kaminofens geben.
Mindestabstände zu angrenzenden Bauteilen
Je nach Scheibenanordnung (siehe nachfolgende Grafiken) ihres Kamino-
fens und der Art der Aufstellwände sind die Abstände aus der nebenste-
hende Tabelle einzuhalten. Wird bei der Ofenaufstellung gem. Abb. 9 das
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