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Der UP Summit 2 darf nicht mit Schleppleinenzug
von mehr als 90 daN geschleppt werden.
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Alle am Windenbetrieb beteiligten Personen und
Einrichtungen müssen im Besitz der entsprechend
vorgeschriebenen Befähigungsnachweise
Zulassungen
Schleppbetrieb gewährleisten zu können. Dies gilt
für Pilot, Schleppeinrichtung, Schleppklinke und
Windenführer sowie alle weiteren Einrichtungen,
für die ein spezieller Betriebstüchtigkeitsnachweis
vorgeschrieben ist.
Klinkenbefestigung für den Gleitschrimschlepp
Der optimale Zugpunkt für das Schleppseil sollte
möglichst im Bereich des Systemschwerpunktes
angreifen. Beim Gleitsegel ist der ideale Zugpunkt in
Höhe der Tragegurteinhängungen, beziehungsweise
direkt an den Tragegurten. UP Europe bietet für den
UP
Summit 2
zwischen
eingehängt werden. Aus Sicherheitsgründen darf der
Gleitschirmschlepp nur mit einem Klinkenadapter
erfolgen.
Bei Verwendung von Spreizrohrklinken sollte der
Abstand Klinke / Schäkel ausreichend verlängert
werden (Reepschnur oder Gurtband) und die Klinke
unbedingt
Zurückschlagen gesichert werden.
Der Abstand der Tragegurte darf durch die Benutzung
der
Klinkenbefestigung
(Twistgefahr)!
Warnung: Wird mit einem Brustcontainer geschleppt,
ist vor dem ersten Start sicher zu stellen, dass die
Freisetzung des Rettungsgeräts jederzeit ungehindert
gewährleistet ist. Ist dies nicht der Fall, darf nur mit
einer Gurtbandklinke geschleppt werden.
sein,
spezielle
Gleitsegeltragegurt
mit
einem
Niederhaltegummi
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um
einen
Klinkenadapter
und
Schleppklinke
nicht
enger
bzw.
sicheren
an,
die
gegen
werden