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4 H A N D H A B U N G S; Fahreigenschaften Allgemein - Rehatec Mika Gebrauchsanweisung

Sitzschalenfahrgestell
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4. Handhabung
Mika
ist in erster Linie als Schieberollstuhl gedacht, er ist aber auch für
eine selbstständige Bedienung geeignet. Unter Berücksichtigung der
Gebrauchsanweisung und der individuellen Fähigkeiten und Kenntnissen,
liegt die Entscheidung über eine selbstständige Bedienung sowie der zu
befahrenen Strecken im Ermessen des Benutzers bzw. der Hilfsperson.
Auskünfte über die vielfältigen Verstellmöglichkeiten des Sitzschalenfahrge-
stells und über Auswirkungen auf das Fahrverhalten erteilt der Fachhändler.
4 .1 FA H R E I G E N S C H A F T E N A L LG E M E I N
Beim Hinsetzen und Aufstehen aus dem Sitzschalenfahrgestell
nicht auf vermeintlich vorhandene Trittmöglichkeiten ( z.B.
Fußbrett) steigen – Es besteht Kippgefahr! Ein- und Aussteigen
nur mit angezogener Feststellbremse, auf ebenem und festen
Untergrund
Vor jeder Anwendung die feste Verankerung der Sitzschale prüfen
Keine Gegenstände an den Schiebegriff oder Rücken hängen –
Es besteht Kippgefahr!
Während der Fahrt nie zwischen Speichen oder Antriebsrad greifen.
Bremse immer beidseitig betätigen. Nicht auf dem Bremshebel
abstützen. Vor jeder Fahrt den Zustand der Räder und die vor-
schriftsmäßige Funktion der Bremsen kontrollieren.
Eingeschränkte Manövrierfähigkeit auf unbefestigtem Unter-
grund (Schotter, Schlamm, Wasser, Eis etc.). Es besteht Kipp- und
Rutschgefahr!
Kippgefahr bei Veränderung der Streckenbeschaffenheit (Unter-
grundbeschaffenheit, Kante, Schräge sowie durch Witterung).
Gefährliche Wegstrecken sind zu meiden, z. B. Wege am ungesi-
cherten Abhang, Gefällstrecken, schmale Wege etc.
Bei ruckartigem Anfahren kann es zu Kippen des Gerätes führen.
Bei extremen Einstellungen und ungünstiger Körperhaltung, z.B.
zu weites Herauslehnen, besteht erhöhte Kippgefahr.
Bei Flattern der Lenkräder ist die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren.
Es darf nur mit Fahrpraxis am öffentlichen Straßenverkehr
teilgenommen werden. Das Sitzschalenfahrgestell darf nur dort
gefahren werden, wo Fußgängerverkehr zulässig ist. Bei Teilnah-
me am öffentlichen Straßenverkehr das Gerät mit Reflektoren
ausstatten. Die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen sind
einzuhalten.
Stehendes Sitzschalenfahrgestell durch Betätigen der Festell-
bremse gegen Wegrollen sichern.
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