2. Sicherheit
2 .1 Z E I C H E N U N D S YM B O L E
Achtung!
Bezeichnet besonders sicherheitsrelevante Hinweise.
Wichtig!
Bezeichnet besonders nützliche Informationen im jeweiligen Sach
zusammenhang.
2 . 2 S I C H E R H E I T S H I N W E I S E
Bitte befolgen Sie aufmerksam alle Hinweise dieser Anleitung. Durch
eine fehlerhafte Bedienung können wichtige Funktionen beeinträchtigt
werden. Alle Sicherheitshinweise und sonstige Bestimmungen sind sowohl
vom Benutzer, als auch von der Begleit- / Aufsichtsperson stets einzuhalten.
Allgemein
Den Benutzer nie unbeaufsichtigt lassen. Die ständige Beaufsichti-
gung durch eine erwachsene Person ist erforderlich.
Unter folgenden Gegebenheiten und / oder Symptomen muss die
aktive und / oder passive Verwendung des Geräts explizit mit dem
behandelnden Arzt bzw. Therapeuten abgeklärt werden: Benutzer mit
nicht intakter Haut; mit gravierender Tonus-Dysregulation
Die maximal zulässige Belastung darf nicht überschritten werden.
Beachten Sie, dass sich die Angabe auf den Patienten inkl. Sitzschale
bezieht (Siehe Kapitel „6. Technische Daten"). Ggf. eine stärkere Gasfe-
der verwenden.
Das Sitzschalenfahrgestell ist nur für die Nutzung derjenigen Person
zugelassen, für die er vom Fachhändler angepasst wurde.
Der Benutzer muss ausreichend gegen herausfallen fixiert / gesichert
sein, ohne dessen Komfort einzuschränken.
Oberflächen können sich durch Wärmezufuhr aufheizen – bei Erwär-
mungen über 40°C besteht Verbrennungsgefahr! Um den Benutzer
vor Verbrennungen zu schützen, das Gerät von Wärmequellen
(z.B. Kaminöfen) sowie starker Sonneneinstrahlung fernhalten.
Das Sitzschalenfahrgestell nur an den zulässigen Stellen belasten – zu
hohe Belastung durch falsche Handhabung ( z.B. durch Anbringen von
Gegenständen, Abstützen oder Anlehnen etc.) führt zu Kippgefahr.
Die Bedienung des Sitzschalenfahrgestells darf nur durch autorisierte
bzw. eingewiesene Personen, der die komplette Gebrauchsanweisung
gelesen und verstanden hat, erfolgen.
Der Umgang mit dem Gerät muss eingeübt werden. Dies betrifft
Selbstfahrer sowie Begleit- und Bedienungspersonen. Das Gerät ist
vor Zugriff unbefugter Personen zu schützen
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