1.6 G A R A N T I E U N D S E R V I C E
Garantieleistungen beziehen sich auf Mängel des Produktes, die nachweis-
lich auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
Für das Sitzschalenfahrgestell
Jahren auf die Rahmenteile. Derlei Mängel werden von
Frank GmbH
kostenlos behoben. Von der Garantie ausgenommen sind
Polster, Holzteile, Stoffe und Rollen. Für die elektrischen Komponenten
gelten die Garantiebedingungen des Herstellers.
Rehatec® Dieter Frank GmbH
oder Haftung für Schäden übernehmen, die resultieren aus:
• Nicht originalen oder nicht von
freigegebene Ersatzteilen und Zubehör
Rehatec® Dieter Frank GmbH
• Nicht von
Eingriffen am Produkt
• Natürlichem Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung
• Nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs oder gewaltsamer Beschädigung
• Nichtbeachten der Bedienungsanleitung
1.6.1 G A R A N T I E B E D I N G U N G E N
• Reklamationen müssen schriftlich erfolgen
• Garantie entfällt bei Konstruktionsänderungen ohne schriftliche Geneh-
migung von
Rehatec® Dieter Frank GmbH
• Defekte oder ausgetauschte Teile sind Eigentum der
Frank GmbH
• Die Garantie deckt keine Unfallschäden
1.6.2 S E R V I C E / R E K L A M AT I O N
Bei Reklamationen, Anfragen und für weitere Informationen oder Bestel-
lungen von Zubehör und nachrüstbaren Zusatzausstattungen steht Ihnen
Rehatec® Dieter Frank GmbH
Technische Änderungen und Druckfehler vorbehalten.
Mika
übernehmen wir eine Garantie von 3
Rehatec® Dieter
kann keine weitergehende Gewährleistung
Rehatec® Dieter Frank GmbH
freigegebenen Änderungen oder
Rehatec® Dieter
gerne zur Verfügung.
11