_____________________________________________________________________
Sicherheitshinweise
Bitte lese dieses Betriebshandbuch vor
Deinem ersten Flug mit dem UP
Trango X-light². Dadurch wirst
Du schneller mit Deinem
neuen Schirm vertraut. Das
Handbuch gibt Dir Auskunft
über alle wichtigen Eigenschaften
und Beschaffenheit des UP Trango
X-light², ersetzt aber nicht den Besuch
einer Flugschule. Die nachfolgenden
Punkte sind besonders zu beachten:
•
Dieser Gleitschirm entspricht zum
Zeitpunkt seiner Auslieferung den
Prüfrichtlinien für Gleitsegel des Luft-
fahrt-Bundesamts LTF 91/09
(LTF - Lufttüchtigkeitsanforderungen)
und/oder den Prüfrichtlinien EN 926-
2. Angaben über die verwendeten
Prüfrichtlinien finden Sie in den tech-
nischen Daten.
•
Dieses Luftsportgerät wurde gemäß
den rechtlichen Vorschriften in
Deutschland stückgeprüft. Es stimmt
mit dem geprüften Muster überein
und ist lufttüchtig.
•
Jede eigenmächtige Änderung über
die zulässigen Einstellmöglichkeiten
hinaus hat ein Erlöschen der Be-
triebserlaubnis zur Folge!
•
Die Benutzung dieses Gleitschirms
erfolgt ausschließlich auf eigene Ge-
fahr. Jede Haftung von Hersteller und
Vertreiber ist ausgeschlossen.
•
Jeder Pilot trägt die Verantwortung für
seine eigene Sicherheit selbst und
muss auch dafür sorgen, dass das
Luftfahrzeug, mit dem er fliegt, vor je-
dem Start auf seine Lufttüchtigkeit hin
überprüft wird.
•
Wir setzen außerdem voraus,
dass der Pilot im Besitz des erfor-
derlichen Befähigungsnachweises
ist und die jeweils gültigen
gesetzlichen Bestimmungen
einhält.
•
Beim Wiederverkauf des UP
Trango X-Light² ist das Betriebs-
handbuch unbedingt an den Käu-
fer weiter zu geben. Es ist Be-
standteil der Betriebserlaubnis
und gehört zum Gleitschirm.
Natur- und
landschaftsverträg-
liches Verhalten
Gleitschirmfliegen ist ein sehr naturna-
her und umweltfreundlicher Sport. Aus
diesem Grund sollte ein respektvoller
Umgang mit der Umwelt für jeden
(Gleitschirm-)Sportler selbstverständ-
lich sein. Bei der Ausübung unseres
Sports ist darauf zu achten, dass Natur
und Landschaft geschont werden. Wir
bitten daher nicht zu Lärmen, nicht
abseits der markierten Wanderwege
zu Gehen und keinen Müll zu Hinter-
lassen, um so das ökologische Gleich-
gewicht unserer Natur auch für unsere
Kinder erhalten zu können. Bitte infor-
miert Euch vor jedem Flug über die
gültigen Naturschutzbestimmungen im
jeweiligen Fluggebiet, bzw. auf der
geplanten Flugroute, um Jäger, Land-
schaftsschutzbehörden und Grund-
stückseigentümer nicht unnötig zu
verärgern.
6