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Mercury 40 CT Installationshandbuch Seite 18

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Bei Rückwärtsfahrt ist kein Aufprallschutz gegeben. Beim Betrieb im Rückwärtsgang äußerst vorsichtig
vorgehen, um Aufprall auf Unterwasserhindernisse zu vermeiden.
Beim Betrieb des Boots in seichten Gewässern oder in Gebieten, in denen der Außenborder oder der
Bootsboden eventuell auf Unterwasserhindernisse treffen könnten, die Geschwindigkeit reduzieren und
vorsichtig weiterfahren. Die wichtigste Maßnahme zur Reduzierung des Risikos von Verletzungen oder
Schäden durch Aufprall auf Treibgut oder ein unter Wasser liegendes Hindernis ist die Kontrolle der
Bootsgeschwindigkeit. Unter diesen Umständen die Bootsgeschwindigkeit auf der Mindest-
Gleitfahrtgeschwindigkeit halten, die gewöhnlich 24 bis 40 km/h (15 bis 25 MPH)beträgt.
Beim Aufprall auf Treibgut oder ein Unterwasserhindernis kann der Außenborder oder das Antriebssystem
vollständig oder teilweise in das Boot geschleudert werden und schwere oder tödliche Verletzungen
verursachen. Beim Betrieb in Gewässern, in denen sich Unterwasserhindernisse an oder direkt unter der
Oberfläche befinden können, die Bootsgeschwindigkeit reduzieren und äußerst wachsam sein.
Gegenstände, die Motorschäden verursachen können, sind beispielsweise Ansaugrohre von Nassbaggern,
Brückenträger, Buhnen, Bäume, Stümpfe und Steine.
Aufprall auf Treibgut oder ein Unterwasserhindernis kann viele Risiken bergen und Folgendes bewirken:
Teile des Außenborders oder der ganze Außenborder können losbrechen und ins Boot geschleudert
werden.
Das Boot kann plötzlich einen scharfen Richtungswechsel ausführen. Durch einen scharfen
Richtungswechsel können Insassen von ihren Sitzen oder über Bord geschleudert werden.
Die Bootsgeschwindigkeit kann plötzlich reduziert werden. Hierdurch werden Insassen nach vorn oder
sogar über Bord geschleudert.
Der Außenborder oder das Boot können durch den Aufprall beschädigt werden.
Nach Auftreffen auf ein unter Wasser liegendes Hindernis den Motor so bald wie möglich abstellen und auf
beschädigte oder lockere Teile untersuchen. Wenn Schäden vorhanden sind oder vermutet werden, sollte der
Außenborder zwecks gründlicher Inspektion und notwendiger Reparaturen zu einem Vertragshändler
gebracht werden.
Das Boot muss auf Risse in Rumpf und Spiegel sowie Wasserlecks untersucht werden. Wenn nach einem
Aufprall Wasserlecks entdeckt werden, muss sofort die Bilgenpumpe aktiviert werden.
Der Betrieb eines beschädigten Außenborders kann weitere Schäden an anderen Teilen des Motors
verursachen oder die Kontrolle über das Boot beeinträchtigen. Wenn das Boot weiter betrieben werden muss,
ist die Geschwindigkeit stark zu reduzieren.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
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VORSICHT
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