KAPITEL 2
– Messfunktionen
Die Messbedingungen M0 – M3 nach ISO 13655-2009
Viele Papiere enthalten optische Aufheller oder Pigmente zur visuellen Aufbesserung.
Die Aufheller und Pigmente werden eingesetzt um das Papier heller und weißer er-
scheinen zu lassen. Für die korrekte Farbabstimmung stellen sie jedoch eine große
Herausforderung dar, denn die Art des Umgebungslichts beeinflusst die Farbwahr-
nehmung zum Teil beträchtlich. Um diese Bedruckstoffe messtechnisch richtig zu be-
urteilen, wurden neue Standards hinsichtlich der Messbedingungen definiert.
Alle aufgeführten Messbedingungen sind im SpectroDens Farbmessgerät im Menü
der Messparameter auswählbar.
Messbedingung M0 wird eingesetzt, wenn der Bedruckstoff keine oder kaum op-
tische Aufheller besitzt. Das Messlicht entspricht der Lichtart A und der UV-Anteil im
Licht, der die optischen Aufheller anregt, ist nicht spezifiziert. Nahezu alle Farbmess-
geräte in der grafischen Industrie arbeiten bislang mit dieser Messbedingung. Diese
Messbedingung sollte auch dann gewählt werden, wenn Messwerte mit älteren Ge-
räten verglichen werden.
Messbedingung M1 wurde definiert, um die optischen Aufheller mit einem festge-
legten Anteil an UV-Licht anzuregen, damit die Wirkung der Aufheller exakter beurteilt
werden kann. Das Messlicht entspricht der Lichtart D 50 mit spezifiziertem UV-Anteil.
Messbedingung M2 beschreibt die Messung ohne UV-Licht. Diese Messbedingung
wurde bei älteren Geräten durch Verwendung eines UV-Cut Filters realisiert. Der Ver-
gleich der Messwerte von M1 und M2 macht deutlich, wie stark sich der Einfluss opti-
scher Aufheller auswirkt.
Messbedingung M3 wird vorwiegend in der Densitometrie und weniger in der
Farbmetrik eingesetzt. Sie beschreibt den Einsatz von Polarisationsfiltern, die Oberflä-
chenreflektionen reduzieren, um Messdifferenzen zwischen nassem und trockenem
Druckbogen zu minimieren.
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