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Vorwort und Allgemeines
1.3.3
EG-Richtlinie Niederspannung
(73/23/EWG)
geändert durch: CE-Kennzeichnungsrichtlinie (93/68/EWG)
1.3.3.1
Allgemeines
•
Die Niederspannungsrichtlinie gilt für alle elektrischen Betriebsmittel zur Verwendung bei
einer Nennspannung zwischen 50V und 1000V Wechselspannung und zwischen 75 und
1500V Gleichspannung und bei üblichen Umgebungsbedingungen. Ausgenommen sind z.B.
die Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln in explosiver Atmosphäre und elektrische
Teile von Personen- und Lastenaufzügen.
•
Schutzziel der Niederspannungsrichtlinie ist, daß nur solche elektrischen Betriebsmittel in den
Verkehr gebracht werden, die die Sicherheit von Menschen und Nutztieren sowie die
Erhaltung von Sachwerten nicht gefährden.
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EDSVS9332P-A DE 3.0
9300std001
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