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Sicherheit
3.18
Als Hebezeugeinsatz werden das Heben, Transportieren und Ablassen von
Lasten mit Hilfe eines Anschlagmittels (Seil, Kette usw.) bezeichnet, wobei zum
Anschlagen und Lösen der Last die Mithilfe von Personen erforderlich ist. Das
ist z. B. das Heben und Ablassen von Rohren, Schachtringen oder Behältern mit
Erdbaumaschinen.
Erdbaumaschinen dürfen im Hebezeugeinsatz nur betrieben werden, wenn die
vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen vorhanden und funktionsfähig sind.
Das sind für Erdbaumaschinen:
• sichere Anschlagmöglichkeit eines Tragemittels
• Traglasttabelle
• Überlastwarneinrichtung
• Leitungsbruchsicherung im Hubrahmenzylinder
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Hebezeugeinsatz

Schlagen Sie Lasten so an, dass sie nicht verrutschen oder herausfallen kön-
nen.
Begleitpersonen beim Führen der Last und Anschläger dürfen sich nur im
Sichtbereich des Maschinenführers aufhalten.
Führen Sie Lasten möglichst nahe über dem Boden und vermeiden Sie ihr
Pendeln.
Verfahren Sie die Maschine mit angeschlagener Last nur, wenn der Fahrweg
möglichst eben ist.
Bei Maschinen im Hebezeugeinsatz dürfen Anschläger nur nach Zustim-
mung des Maschinenführers und nur von der Seite an den Hubrahmen her-
antreten. Der Maschinenführer darf die Zustimmung nur erteilen, wenn die
Erdbaumaschine steht und die Arbeitseinrichtung nicht bewegt wird.
Verwenden Sie keine beschädigten oder nicht ausreichend dimensionierten
Tragmittel (Seile, Ketten, Schäkel).
Tragen Sie beim Arbeiten mit Tragmitteln immer Schutzhandschuhe.
TW8AS
03_Sicherheit_de.fm - V 0.1 - 11.1.11

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