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Fahrbetrieb; Arbeitsbetrieb - Takeuchi TW10 Betriebsanleitung

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2.8 Fahrbetrieb

Vor der Inbetriebnahme der Erdbaumaschine sind
der Fahrersitz, die Spiegel und die Bedienungs-
elemente so einzustellen, dass ein sicheres Arbei-
ten möglich ist.
Ein vorhandener Haltegurt (Sitzgurt) ist immer
anzulegen.
Die Scheiben müssen sauber und eisfrei sein.
Die Fahrstraßen müssen so beschaffen sein, dass
ein reibungsloser und sicherer Betrieb gewährleis-
tet ist. Das heißt, sie müssen ausreichend breit, mit
möglichst geringem Gefälle und auf tragfähigem
Untergrund angelegt werden.
Bei Fahrwegen müssen Gefällstrecken so angelegt
sein, dass die Erdbaumaschine sicher abgebremst
werden kann.
Vor dem Befahren der Gefällstrecke ist der dem
Gelände entsprechende Gang einzulegen und die
Schaltung während der Fahrt im Gefälle nicht zu
betätigen (Straßen- oder Geländegang).
In starkem Gefälle und in Steigungen muss zur
Erhöhung der Standsicherheit die Last möglichst
bergseitig geführt werden.
Vor dem Befahren von Brücken, Kellerdecken,
Gewölben o.ä. ist deren Tragfähigkeit zu beachten.
Vor dem Einfahren in Unterführungen, Tunnels
usw. sind die lichten Abmessungen der baulichen
Anlagen zu beachten.
Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass die
Erdbaumaschine entsprechend den Vorgaben der
StVZO/StVO ausgerüstet ist, z.B. mit Verbands-
kasten, Warndreieck, bauartgeprüfter Warnlampe,
und dass der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis
besitzt.
Außerhalb des öffentlichen Verkehrsbereiches,
z.B. auf Werksgeländen, sollen Verkehrsvorschrif-
ten sinngemäß angewendet werden. Dieser Hin-
weis sollte auch hinsichtlich der Fahrerlaubnis
beachtet werden.
TW10
Sicherheit und Unfallverhütung 2

2.9 Arbeitsbetrieb

Täglich vor Arbeitsbeginn und nach jedem Werk-
zeugwechsel hat der Maschinenführer die korrekte
Befestigung des Arbeitswerkzeuges, bzw. die rich-
tige Verriegelung des Schnellwechslers zu prüfen.
Das Arbeitswerkzeug ist in geringer Höhe vorsich-
tig zu bewegen. Während dieser Überprüfung darf
sich niemand im Gefahrenbereich aufhalten.
Der Maschinenführer darf die Arbeitseinrichtungen
über besetzte Fahrer-, Bedienungs- und Arbeits-
plätze anderer Maschinen nur hinwegschwenken,
wenn diese durch Schutzdächer (FOPS) gesichert
sind.
Ist der geforderte Schutz über der Kabine nicht
vorhanden, so hat der Fahrer dieses Fahrzeuges
den Fahrerstand zu verlassen, wenn das Über-
schwenken notwendig ist.
Die Fahrzeuge sind so zu beladen, dass sie nicht
überlastet werden und während der Fahrt kein
Material verlieren können. Das Fahrzeug ist aus
geringstmöglicher Höhe zu beladen.
Vor jedem Transport muss die gleichmäßige Ge-
wichtsverteilung der Ladung sichergestellt werden.
Eine ungleichmäßige Gewichtsverteilung kann die
Stabilität der Maschine beeinträchtigen. Es muss
auch sichergestellt werden, dass sich Bediener der
Gegebenheiten vor Ort bewusst sind und dass ein
Arbeitstempo gewählt wird, welches gefahrlos eine
hohe Effizienz ermöglicht.
An Kippstellen dürfen Erdbaumaschinen nur be-
trieben werden, wenn geeignete Maßnahmen ge-
troffen worden sind, die ein Abrollen oder Abstür-
zen verhindern.
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