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Allgemeine Sicherheitshinweise; Bedienung - Takeuchi TW10 Betriebsanleitung

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2.3 Allgemeine Sicherheitshinweise

Jede Arbeitsweise, die die Sicherheit einschränkt,
muss unterlassen werden.
Die Erdbaumaschine darf nur in sicherem und
funktionsfähigem Zustand betrieben werden.
Für die Bedienung, Wartung, Instandsetzung, Mon-
tage und den Transport ist die Betriebsanleitung
des Herstellers verbindlich.
Der Betreiber hat Sicherheitsvorschriften, soweit
erforderlich,
durch
besondere,
Einsatzverhältnissen angepasste Anweisungen zu
ergänzen.
Betriebsanleitung und sicherheitsrelevante Anwei-
sungen müssen am Fahrerplatz sorgfältig aufbe-
wahrt werden.
Die Betriebsanleitung und die Sicherheitshinweise
müssen vollständig und in lesbarem Zustand vor-
handen sein.
Sicherheitseinrichtungen
dürfen nicht außer Betrieb gesetzt oder entfernt
werden.
Beim Betrieb ist Arbeitsschutzkleidung zu tragen.
Ringe, Schals, offene Jacken sind zu vermeiden.
Für bestimmte Arbeiten können Schutzbrille, Si-
cherheitsschuhe, Schutzhelm, Schutzhandschuhe,
reflektierende Westen, Gehörschutz usw. notwen-
dig sein.
Vor Beginn der Arbeiten sind Informationen über
die Erste Hilfe und über Rettungsmöglichkeiten
(Notarzt, Feuerwehr, Rettungsdienste) einzuholen.
Das Vorhandensein und der vorschriftsmäßige
Inhalt des Verbandkastens sind zu überprüfen.
Der Standort und die Bedienung von Feuerlö-
schern an der Erdbaumaschine sowie die örtlichen
Brandmeldungs- und Brandbekämpfungsmöglich-
keiten müssen bekannt sein.
Lose Teile, z.B. Werkzeug oder anderes Zubehör,
sind auf der Erdbaumaschine zu sichern.
Türen; Fenster; Hauben; Klappen usw. sind zu
schließen bzw. müssen in geöffnetem Zustand
gegen ungewolltes Zuschlagen gesichert sein.
TW10
den
örtlichen
an
Erdbaumaschinen
Sicherheit und Unfallverhütung 2

2.4 Bedienung

Erdbaumaschinen dürfen nur von Personen selb-
ständig geführt oder gewartet werden, die
körperlich und geistig geeignet sind,
im Führen oder Warten von Erdbaumaschinen
unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu
gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen
haben
und von denen zu erwarten ist, dass sie die
ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig er-
füllen.
Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter ist
einzuhalten.
Sie müssen vom Unternehmer zum Führen oder
Warten von Erdbaumaschinen bestimmt sein.
Bedienungseinrichtungen dürfen nur vom Fahrer-
sitz aus betätigt werden.
Zum Besteigen und Betreten der Erdbaumaschine
sind die dafür vorgesehenen Auftritte und Flächen
zu benutzen.
Der Fahrer hat dafür zu sorgen dass der Fahrer-
stand, Auftritte und Laufflächen der Erdbauma-
schine frei von Schmutz, Fett, Öl, Eis und Schnee
sind.
Folgende
Führerscheinklassen
eines Radladers auf öffentlichen Straßen sind not-
wendig:
Führerscheinklassen
≤3500 kg
>25 km/h
≤7500 kg
≤25 km/h
≤7500 kg
>25 km/h
>7500 kg
≤25 km/h
>7500 kg
>25 km/h
zum
Bewegen
=
B, C1, C, T
=
L, C1, C, T
=
C1, C, T
=
L, C, T
=
C, T
9

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