1 Sicherheitshinweise und Schutzmaßnahmen
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die SAMSON-Antriebe vom Typ 3271 und Typ 3277 sind für die Betätigung eines angebau‑
ten Hubventils bestimmt. Zusammen mit dem Ventil dienen die Antriebe dem Absperren von
flüssigen, gasförmigen oder dampfförmigen Medien in Rohrleitungen. Die Antriebe sind je
nach Ausführung für den Regel- und Auf/Zu-Betrieb geeignet. Die Antriebe können in pro‑
zesstechnischen und industriellen Anlagen eingesetzt werden.
Die Antriebe sind für genau definierte Bedingungen ausgelegt (z. B. Stellkraft, Hub). Daher
muss der Betreiber sicherstellen, dass die Antriebe nur dort zum Einsatz kommen, wo die
Einsatzbedingungen den bei der Bestellung zugrundegelegten Auslegungskriterien entspre‑
chen. Falls der Betreiber die Antriebe in anderen Anwendungen oder Umgebungen einset‑
zen möchte, muss er hierfür Rücksprache mit SAMSON halten.
SAMSON haftet nicht für Schäden, die aus Nichtbeachtung der bestimmungsgemäßen Ver‑
wendung resultieren sowie für Schäden, die durch äußere Kräfte oder andere äußere Einwir‑
kungen entstehen.
Î Einsatzgrenzen, -gebiete und -möglichkeiten den technischen Daten und dem Typenschild
entnehmen.
Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
Die Antriebe sind nicht für die folgenden Einsatzgebiete geeignet:
− Einsatz außerhalb der durch die technischen Daten und durch die bei Auslegung defi‑
nierten Grenzen
− Einsatz außerhalb der durch die am Antrieb angebauten Peripheriegeräte definierten
Grenzen
Ferner entsprechen folgende Tätigkeiten nicht der bestimmungsgemäßen Verwendung:
− Verwendung von Ersatzteilen, die von Dritten stammen
− Ausführung von nicht beschriebenen Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten
Qualifikation des Bedienpersonals
Die Antriebe dürfen nur durch Fachpersonal unter Beachtung anerkannter Regeln der Technik
eingebaut, in Betrieb genommen, instand gehalten und repariert werden. Fachpersonal im
Sinne dieser Einbau- und Bedienungsanleitung sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen
Ausbildung, ihrer Kenntnisse und Erfahrungen sowie der Kenntnis der einschlägigen Normen
die ihnen übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können.
EB 8310-5
Sicherheitshinweise und Schutzmaßnahmen
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